Die BAG kontrolliert seit kurzem landwirtschaftliche Lohnunternehmen die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, hier wird unter anderem überprüft, ob eine nationale Lizenz oder eine EU-Lizenz für den Güterkraftverkehr vorhanden ist.
Seit dem 01.06.2017 gibt es eine neue Rechtsauffassung des GüKG für landwirtschaftliche Lohnunternehmen. Diese besagt das nun seit dem 01 Juni eine Güterkraftverkehrserlaubnis auch für Lohnunternehmer Pflicht ist.
Der Bundesverband Güterverkehrslogistik und Entsorgung (BGL) weist darauf hin, dass diese Vorschriften von Rechts wegen auch bereits vor dem 1. Juni eingehalten werden müssten – eine Gesetzesänderung hat es insofern nicht gegeben. Aufgrund unterschiedlicher Auslegungen der Vorschriften und daraus folgender fehlender konsequenter Kontrollen hatte sich hier in der Praxis eine Grauzone gebildet.
Die BAG (zuständige Kontrollbehörde) wurde nun vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dazu angewiesen, diese Grauzone zu schließen. Der Bundesverband Güterverkehrslogistik und Entsorgung (BGL) begrüßt diese Entscheidung. Laut dem BGL ist dies eine konsequente Fortsetzung des von der Bundesregierung und der EU-Kommission eingeschlagenen Weges zur Herstellung gerechterer Wettbewerbsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr“. Wenn ein Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, muss er sich auch an die dafür vorgegebenen Vorschriften halten, das heißt insbesondere eine Lizenz beantragen sowie einen digitalen Tachografen einbauen, um Lenkzeiten ordnungsgemäß kontrollieren zu können. Das Interesse richtet sich nicht nur fairen Wettbewerbsbedingungen sondern auch der Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen.
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