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Mehrere tausend Euro Bußgeld | Fahrerkarte

    Home News im Transportgewerbe Mehrere tausend Euro Bußgeld | Fahrerkarte

    Mehrere tausend Euro Bußgeld | Fahrerkarte

    By VLH | News im Transportgewerbe | Comments are Closed | 5 März, 2019 | 1

     

    Am Mittwoch, 13. Februar, gegen 3.05 Uhr, kontrollierten Beamte der Verkehrspolizei- inspektion Regensburg auf der Autobahn A3 bei Sinzing einen Sattelzug mit bulgarischer Zulassung.

    Am Steuer saß ein 34-jähriger türkischer Fuhrunternehmer, der in Österreich wohnt und in Bulgarien ein Fuhrunternehmen betreibt.

    Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde das digitale Kontrollgerät der Sattelzugmaschine ausgelesen und hierbei eine Vielzahl von eklatanten Verstößen gegen die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitvorschriften festgestellt.

    Der 34-Jährige überschritt wiederholt die höchstzulässige Tages- beziehungsweise Wochenlenkzeit, missachtete die vorgeschrieben Pausenzeiten und hielt sich nicht an die geforderten Tageruhezeiten. So lenkte der 34-jährige Unternehmer seinen Sattelzug im Nachweiszeitraum von 29 Tagen an insgesamt 24 Tagen. Hierbei legte er eine Strecke von etwa 14.500 Kilometer zurück.

    Anstelle der für diesen Zeitraum geforderten vier Wochenruhezeiten und 24 Tagesruhezeiten, hatte er lediglich drei Wochen- und vier Tagesruhezeiten eingebracht.

    Zudem wurde ein Großteil der aufgezeichneten Fahrtunterbrechungen zum Be- beziehungsweise Entladen und nicht zur Einbringung von Pausen genutzt. Um schließlich sein Fehlverhalten zu verbergen und Beanstandungen bei etwaigen Kontrollen zu entgehen, meldete der Fahrer seine Fahrerkarte bei den österreichischen Behörden als verloren und ließ sich eine zweite Fahrerkarte auf seine Person ausstellen.Beide Fahrerkarten verwendete er nun abwechselnd und weil ihm dies offensichtlich nicht ausreichte, fuhr er längere Strecken ganz ohne Fahrerkarte.

    Im Rahmen der polizeilichen Sachbearbeitung wurde der Sattelzug auf einem Regensburger Rastplatz abgestellt und die Weiterfahrt unterbunden. Die missbräuchlich verwendete und als verloren gemeldete Fahrerkarte wurde sichergestellt. Den selbstfahrenden Unternehmer erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige sowie ein erhebliches Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro.

     

    Ein Artikel von VPI Regensburg / Pressemitteilung / vb
    Foto: Designed by welcomia / Freepik
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