Die Benennung eines Verkehrsleiters ist nicht erforderlich, sofern es sich bei den durchgeführten Transporten um Werkverkehr handelt.
Die Benennung eines Verkehrsleiters ist nicht erforderlich, sofern es sich bei den durchgeführten Transporten um Werkverkehr handelt.
Wir sind ein mittelständiges Unternehmen, das sich auf die Beratung von Transportunternehmen im Güterkraftverkehr spezialisiert hat. Zu unseren Hauptaufgabengebieten gehören die Lizenzierung der EU-Gemeinschaftslizenz und die externe Verkehrsleitung. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden weitere professionelle Dienstleistungen für den Güterkraftverkehr an.