Wer als Verkehrsleiter für ein Unternehmen tätig werden will, muss nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 die Voraussetzung hinsichtlich Anforderung an die fachliche Eignung erfüllen. In Deutschland wurde dies in der Vergangenheit in den meisten Fällen entweder über eine Fachkundeprüfung von der IHK oder über die Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann nachgewiesen. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung zum 4.12.2011 werden die in Anlage 4 zu § 6, Abs. 1 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (alte Version) genannten Abschlüsse nicht mehr als gleichwertig anerkannt:
Artikel 7, Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 regelt diesbezüglich eindeutig, dass ein Abschluss nur dann gleichwertig zur Fachkundeprüfung ist, wenn er alle Wissensbereiche abdeckt, die auch von der Fachkundeprüfung umfasst sind.