Mit Blick auf die Regelung des Rechtes der Ordnungswidrigkeiten empfiehlt es sich für den Unternehmer und den Verkehrsleiter, Möglichkeiten der Delegation auszureizen und innerhalb des Unternehmens nachweisbar sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die entsprechenden Vorschriften beachten. Größere Unternehmen greifen am besten auf automatisierte Verfahren zurück (beispielsweise automatische Führerscheinüberwachung). Für selbstfahrende Unternehmer stellen die in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 genannten Verstöße eine erhebliche Verschärfung der Zuverlässigkeit dar.