Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1071/2009 müssen alle Unternehmen, die gewerblich Güter oder Personen befördern, seit Dezember 2011 einen Verkehrsleiter benennen. Die Verordnung wirkt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten, ohne dass es eine nationale Umsetzung notwendig ist.