Die Hintergründe und das Urteil
Zwischen 1997 und 2011 hatten große Lkw-Hersteller wie DAF, Daimler, Iveco, Scania und Volvo/Renault Preise abgestimmt. Die EU-Kommission verhängte dafür Bußgelder von rund vier Milliarden Euro. Käufer von etwa 70.000 Lkw fordern nun Schadenersatz – gebündelt über den Rechtsdienstleister Financialright Claims, der im Erfolgsfall eine Provision von 33 % erhält.
Die Gerichte waren uneinig:
- Das Landgericht München hielt die Abtretungen der Ansprüche für unwirksam, da sie gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstießen.
- Das Oberlandesgericht München erkannte die Inkasso-Befugnis hingegen an.
Der BGH hob nun das Berufungsurteil auf und wies den Fall zurück. Er stellte fest: Grundsätzlich sind gebündelte Schadenersatzklagen über Inkassodienstleister zulässig, aber nur, solange die Verfahren überschaubar bleiben und der Prozess ordnungsgemäß abläuft. Besonders wichtig: Prozessfinanzierung muss offengelegt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Der BGH verlangt, dass die gebündelten Ansprüche im Weiteren in mehrere getrennte Verfahren aufgeteilt werden, um eine faire und effiziente Bearbeitung sicherzustellen. Die Dimension des Falls ist außergewöhnlich: Über 3.000 Kläger aus 21 Ländern mit Ansprüchen über 15 Jahre hinweg machen die Komplexität besonders hoch.
Fazit: Signalwirkung für die Zukunft
Die Entscheidung des BGH zeigt klare Grenzen für Inkassomodelle im Kartellrecht. Sammelklagen sind möglich, müssen aber transparent, strukturiert und prüfbar sein. Für Unternehmen bedeutet dies: Schadenersatzansprüche können gebündelt geltend gemacht werden – aber ohne dass wirtschaftliche Eigeninteressen den Prozess behindern. Die Aufteilung in mehrere Verfahren könnte künftig Maßstab für Massenklagen in Deutschland sein und den Zugang zu Entschädigungen erleichtern, gleichzeitig aber auch die rechtliche Prüfung verschärfen.
Quelle: Verkehrsrundschau
