Sie setzen im Bereich der Beschaffungs-/und Absatzlogistik über diverse Spediteure eine Flotte an LKW im In- und Ausland ein?
Auch wenn Sie andere Unternehmen für den Güterverkehr beauftragen gibt es einiges zu beachten. Erfahren Sie hier, wie die genaue Situation für Sie aussieht und was sie beachten müssen.
Die Auftraggeberhaftung nach §7c des Güterkraftverkehrsgesetzes macht den Auftraggeber für die Einhaltung der Auflagen des Transporteurs verantwortlich, inklusive Folgeauftragnehmer, auch wenn diese dem Auftraggeber unbekannt sind.
Da Sie als Unternehmer also auch in Bezug auf die Einhaltung von Pflichten der Subunternehmer mithaften, sitzen Sie also auch bei Verstößen der Subunternehmer durch die sog. “Kettenhaftung” mit im Boot.
Alle zu überprüfenden Tätigkeiten und Daten, werden in einem Transportunternehmen von dem bei Lizenzerteilung bestellten Verkehrsleiter verantwortet. Deswegen empfiehlen wir Ihnen sich Zweifelsfall von unseren Experten beraten zu lassen.
© 2023 Verkehrsleiter GmbH | Designed with by crea