Telefon
Rückruf
Kontakt

Abschleppdienst

Lizenzpflicht oder Pannenhilfe

Benötigt mein Abschlepp-Unternehmen eine EU-Lizenz?

Ist ein Pannendienst lizenzpflichtig?

Nein, das Gesetz sieht die Beförderung beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge aus den Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung grundsätzlich als nicht lizenzpflichtig an (GüKG §2; (1); 3).

Wann benötige ich trotzdem eine Lizenz?

Wenn Du außerhalb der konkreten Pannenhilfe Fahrzeugtransporte anbietest, also zum Beispiel im Auftrag eines Kunden einen alten VW-Käfer, den er in Frankfurt ersteigert hat, zu ihm nach Hannover bringst und er Dich für diesen Transport bezahlt. Das ist dann ein gewerblicher Transport.

Kann eine Lizenz erforderlich sein, obwohl ich nicht transportiere?

Ja, auch wenn die Pannenhilfe grundsätzlich lizenzfrei ist, kommt es in der Praxis vor das der Auftraggeber (Polizeibehörden; ADAC, AvD etc.) auf die Vorlage einer Lizenz besteht. Das hat meistens den Hintergrund, dass man eine Durchgriffshaftung aus GüKG § 7c befürchtet.

Müssen alle Fahrzeuge lizensiert sein?

Nein, Du benötigst nur Lizenzen für die Fahrzeuge, mit denen Du gewerblich transportierst. Fahrzeuge, die ausschließlich Pannenhilfe betreiben, sind hier ausgenommen.

Unser Angebot

Als Fachdienstleister für Lizensierung und Verkehrsleitung unterstützen wir Dich bei der Beurteilung der Lizenzpflicht Deines Betriebes.

Bei einer vorhandenen Lizenz ermöglichen wir Dir auf Wunsch die Auslagerung der Tätigkeiten in der Verkehrsleitung.

Bei Neulizensierungen übernehmen wir die kompletten Prozesse und richten bei Dir eine rechtskonforme Verkehrsleitung ein. Durch unser laufendes Reporting stellen wir Dich, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, von den Risiken der Durchgriffshaftungen frei.

mailfino - Newsletter und Formulare Abonniere unseren Newsletter!
Absenden
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner