Nein, die EU-Lizenz ist verpflichtend für Fahrzeuge über 3,5 t. Es gibt aber 2 Ausnahmen! Sobald ein Transport bis 3,5 t grenzüberschreitend verläuft, tritt die Lizenzpflicht bereits bei Fahrzeugen über 2,5to ein.
Wenn das KEP mit einem Anhänger betrieben wird, zählt die zulässige Gesamtmasse des Zuges. Da ist man schnell über 3,5 t.
Wann benötige ich trotzdem eine Lizenz?
Da das Güterkraftverkehrsgesetz auch eine Haftung für den Auftraggeber kennt, wollen einige der großen Auftraggeber jedes Risiko für sich ausschließen, und erteilen Transporteuren bis 3,5 t keine Aufträge mehr. So kann ich in die Notwendigkeit geraten eine Lizenz zu benötigen, obwohl sie nicht vorgeschrieben ist.
Anerkennung der Fachkunde
Der Gesetzgeber sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Anerkennung der Fachkunde des Unternehmers vor, jedoch ist diese Voraussetzung ziemlich selten.
Aber selbst, wenn diese Anerkennung stattfindet, ist Vorsicht geboten, denn das bedeutet keineswegs, das Ihr für den Betrieb keine Lizenz benötigt. Es bedeutet nur, dass Ihr als Verkehrsleiter im Unternehmen fungieren dürft. Die Lizenz muss trotzdem beantragt werden.
Müssen alle Fahrzeuge lizensiert werden?
Nein, Du benötigst immer nur Lizenzen für die Anzahl an Fahrzeugen, mit denen Du tatsächlich für Andere gewerblich transportierst.
Beispiel: Du hast insgesamt 12 KEP im Einsatz, tatsächlich fahren aber nur 3 dieser Fahrzeuge Transporte ins Ausland, benötigst Du eine EU-Lizenz für drei Fahrzeuge.
Unser Angebot
Als Fachdienstleister für Lizensierung und Verkehrsleitung unterstützen wir Dich bei der Beurteilung der Lizenzpflicht Deines Betriebes.
Bei einer vorhandenen Lizenz ermöglichen wir Dir auf Wunsch die Auslagerung der Tätigkeiten in der Verkehrsleitung.
Bei Neulizensierungen übernehmen wir die kompletten Prozesse und richten bei Dir eine rechtskonforme Verkehrsleitung ein. Durch unser laufendes Reporting stellen wir Dich, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, von den Risiken der Durchgriffshaftungen frei.