Die An- und Ablieferung von Tieren durch den produzierenden Betrieb unterliegt nicht der Lizenzpflicht. Hier liegt ein sogenannter Werkverkehr vor – der Transport von Tieren, die im Eigentum des produzierenden Betriebes stehen. Aber Vorsicht – tatsächlicher Werkverkehr liegt immer nur dann vor, wenn der Werkverkehr betreibende Betrieb als solcher beim Bundesamt für Logistik und Mobilität angemeldet ist.
Was genau ist lizenzpflichtig?
Die Lizenzpflicht entsteht immer dann, wenn ich für andere Betriebe die An- oder Ablieferung der Tiere mit meinem LKW übernehme. In diesem Fall benötige ich eine Gemeinschaftslizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr, sofern das Fahrzeug, das ich einsetze, eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aufweist.
Müssen alle Fahrzeuge lizensiert werden?
Nein, Du benötigst immer nur Lizenzen für die Anzahl an Fahrzeugen, mit denen Du tatsächlich für Andere gewerblich transportierst.
Hast Du also mehrere LKW im Betrieb, aber Du nutzt nur einen davon für den Transport für andere Betriebe, reicht es aus, dieses eine Fahrzeug zu lizensieren.
Worauf muss ich noch achten?
Die Lizenzpflicht im Tiertransport bringt eine ganze Reihe an Nebenpflichten mit sich.
Du benötigst einen Verkehrsleiter, eine Verkehrshaftungsversicherung, Berufskraftfahrer, Fahrerkarten, Mautgeräte usw.
All das leistet eine professionelle Verkehrsleitung für Dich.
Unser Angebot
Als Fachdienstleister für Lizensierung und Verkehrsleitung unterstützen wir Dich bei der Beurteilung der Lizenzpflicht Deines Betriebes.
Bei einer vorhandenen Lizenz ermöglichen wir Dir auf Wunsch die Auslagerung der Tätigkeiten in der Verkehrsleitung.
Bei Neulizensierungen übernehmen wir die kompletten Prozesse und richten bei Dir eine rechtskonforme Verkehrsleitung ein. Durch unser laufendes Reporting stellen wir Dich, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, von den Risiken der Durchgriffshaftungen frei.