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Digitalisierung, E-Lkw und Compliance: Was Transportunternehmer jetzt beschäftigt

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Digitalisierung, E-Lkw und Compliance: Was Transportunternehmer jetzt beschäftigt

Kurz gesagt: Beim 12. Smart Compliant Logistics Kongress in Jena standen die aktuellen Herausforderungen des gewerblichen Güterverkehrs im Mittelpunkt. Diskutiert wurden der Einsatz künstlicher Intelligenz, die Energie- und Ladeplanung für Elektro-Lkw, alternative Antriebe sowie neue Anforderungen an Compliance und Unternehmerhaftung. Dabei wurde deutlich, dass neue Technologien schrittweise und passend zu den betrieblichen Abläufen eingeführt werden müssen. Für Transportunternehmen wird es immer wichtiger, Digitalisierung, Energieversorgung und rechtliche Vorgaben gemeinsam zu betrachten.

Transportbranche zwischen Digitalisierung und neuen Vorschriften

Am 30. Juni und 1. Juli 2026 trafen sich beim 12. Smart Compliant Logistics Kongress im Volkshaus Jena Vertreter aus Transportwirtschaft, Wissenschaft, Kommunen und Technologieentwicklung. Im Mittelpunkt standen Lösungen, mit denen der gewerbliche Güterverkehr digitaler, nachhaltiger und rechtssicherer gestaltet werden kann.

Das Programm zeigte, wie vielfältig die aktuellen Herausforderungen für Transportunternehmen sind. Neben künstlicher Intelligenz und vernetzten Fahrzeugdaten wurden alternative Antriebe, Batterietechnologien, Ladeinfrastruktur, Kreislaufwirtschaft und die Unternehmerhaftung behandelt.

Für Unternehmen stellt sich dabei zunehmend nicht mehr die Frage, ob Veränderungen notwendig sind. Entscheidend ist vielmehr, welche Technologien wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden können und wie sich neue gesetzliche Anforderungen in den betrieblichen Alltag integrieren lassen.

Künstliche Intelligenz schrittweise einsetzen

Ein Schwerpunkt des Kongresses war der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Logistik. In Transportunternehmen entstehen täglich große Datenmengen, beispielsweise durch Fahrzeugtelematik, Auftragsabwicklung, Disposition, Tourenplanung und die Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten.

KI-Systeme können diese Daten auswerten und dabei helfen, Routen anzupassen, Kapazitäten besser auszulasten, Engpässe frühzeitig zu erkennen oder wiederkehrende Verwaltungsaufgaben zu automatisieren. Das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik weist darauf hin, dass KI insbesondere bei der Routenplanung, Transportoptimierung, Bedarfsprognose und Verarbeitung zeitaufwendiger Standardaufgaben eingesetzt werden kann.

Die Einführung sollte jedoch nicht mit einer vollständigen Umstellung aller Betriebsabläufe beginnen. Martin Friedrich vom Fraunhofer IML empfahl den anwesenden Unternehmen, zunächst zu prüfen, welche regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben mit Unterstützung einer KI einfacher oder schneller bearbeitet werden können.

Geeignete erste Anwendungsbereiche können beispielsweise sein:

  • Prüfung und Verarbeitung von Transportdokumenten
  • Unterstützung bei der Tourenplanung
  • Erkennung wiederkehrender Kostenabweichungen
  • automatische Zuordnung von Aufträgen und Fahrzeugen
  • Auswertung von Verbrauchs- und Telematikdaten
  • Vorbereitung von Kundeninformationen

Ein schrittweises Vorgehen reduziert das Investitionsrisiko. Gleichzeitig können Beschäftigte frühzeitig eingebunden und mit den neuen Abläufen vertraut gemacht werden.

Beschäftigte müssen in den Wandel einbezogen werden

Die technischen Möglichkeiten allein entscheiden nicht über den Erfolg einer Digitalisierung. Auch die Akzeptanz innerhalb des Unternehmens spielt eine wichtige Rolle.

Beschäftigte können neue Systeme als Unterstützung wahrnehmen, aber auch als zusätzliche Kontrolle oder als Gefahr für bestehende Arbeitsplätze. Werden neue Anwendungen ohne ausreichende Erklärung eingeführt, entstehen schnell Unsicherheit und Ablehnung.

Transportunternehmen sollten deshalb frühzeitig erläutern:

  • welche Aufgaben das neue System übernimmt
  • welche Verantwortung weiterhin bei den Beschäftigten liegt
  • welche Daten erfasst und ausgewertet werden
  • wie die Arbeit dadurch erleichtert werden soll
  • wer bei Fehlern oder Problemen ansprechbar ist

Hinzu kommt, dass viele Unternehmen mit unterschiedlichen und über Jahre gewachsenen Softwarelösungen arbeiten. Neue Anwendungen müssen daher mit vorhandenen Systemen verbunden werden können. Eine technisch gute Einzellösung bringt wenig, wenn Daten weiterhin mehrfach eingegeben oder manuell zwischen verschiedenen Programmen übertragen werden müssen.

Vernetzte Fahrzeugdaten verändern die Flottensteuerung

Telematiksysteme liefern bereits heute Informationen zu Fahrzeugpositionen, Fahrzeiten, Kraftstoffverbrauch, Geschwindigkeit und technischen Zuständen. Durch eine stärkere Vernetzung können diese Daten künftig noch umfassender für die Steuerung der gesamten Flotte genutzt werden.

Auf dem Kongress wurde dargestellt, wie aus einzelnen Fahrzeugdaten konkrete Entscheidungen für die Disposition entstehen können. Fahrzeuge und Aufträge lassen sich dadurch nicht mehr nur nach Entfernung und verfügbarer Zeit planen. Auch der Energieverbrauch, der technische Zustand und mögliche Lade- oder Tankmöglichkeiten können berücksichtigt werden.

Für Unternehmen bedeutet dies eine Entwicklung von der klassischen Tourenplanung hin zu einer umfassenden Betriebssteuerung. Die Qualität der Planung hängt dabei zunehmend davon ab, ob alle erforderlichen Daten vollständig, aktuell und in einem gemeinsamen System verfügbar sind.

Bei E-Lkw wird die Energieplanung entscheidend

Ein weiterer Schwerpunkt war der wirtschaftliche Einsatz von Elektro-Lkw. Mit zunehmender Reichweite der Fahrzeuge verlagert sich die Herausforderung immer stärker auf die Energieversorgung.

Bei einem Diesel-Lkw wird eine Tankmöglichkeit häufig erst während der konkreten Tourenplanung berücksichtigt. Bei einem Elektro-Lkw müssen dagegen bereits vor dem Fahrzeugeinsatz mehrere Fragen geklärt werden:

  • Wo kann das Fahrzeug geladen werden?
  • Ist der Ladepunkt für schwere Lkw zugänglich?
  • Welche Ladeleistung steht zur Verfügung?
  • Wie lange dauert der Ladevorgang?
  • Ist der Ladepunkt zum benötigten Zeitpunkt verfügbar?
  • Kann die Ladezeit mit einer Pause oder Standzeit verbunden werden?
  • Reicht die Netzleistung für mehrere gleichzeitig ladende Fahrzeuge?

Maximilian Zähringer von der FRYTE Mobility GmbH stellte hierzu das Konzept eines Energiefahrplans vor. Dabei werden nicht nur Strecke und Fahrzeit geplant, sondern auch Ladezeiten, verfügbare Ladepunkte und mögliche Lastspitzen berücksichtigt.

Reservierbare Ladepunkte sollen Planungssicherheit schaffen

Ein entsprechendes Pilotprojekt läuft nach dem Kongressbericht gemeinsam mit MAN Truck & Bus in München. Ziel ist es, Ladepunkte für Subunternehmen bereitzustellen und vorab reservierbar zu machen. Damit soll festgelegt werden können, welches Unternehmen sein Fahrzeug zu welchem Zeitpunkt an einem bestimmten Ladepunkt lädt.

Reservierbare Ladepunkte könnten ein wichtiges Problem des elektrischen Güterverkehrs lösen. Ein theoretisch vorhandener Ladepunkt hilft einem Transportunternehmen nicht, wenn dieser bei Ankunft besetzt, defekt oder für den eingesetzten Lkw nicht erreichbar ist.

Eine Reservierung ermöglicht eine zuverlässigere Planung von:

  • Ankunftszeiten
  • Fahrerpausen
  • Ladezeiten
  • Fahrzeugreichweiten
  • Anschlussaufträgen
  • Energie- und Transportkosten

Für Auftraggeber kann die Bereitstellung eigener Ladepunkte ebenfalls an Bedeutung gewinnen. Besonders auf regelmäßig gefahrenen Werksverkehren könnte die Ladeinfrastruktur künftig Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Transportunternehmen werden.

Alternative Antriebe müssen zum Einsatz passen

Der Kongress beschäftigte sich neben batterieelektrischen Fahrzeugen auch mit Brennstoffzellen, Solarlösungen und weiteren alternativen Antriebstechnologien. Außerdem wurden praktische Erfahrungen mittelständischer Speditions- und Logistikunternehmen vorgestellt.

Welche Antriebsart wirtschaftlich geeignet ist, hängt stark vom jeweiligen Einsatzzweck ab. Ein Fahrzeug im regionalen Verteilerverkehr hat andere Anforderungen als ein Fernverkehrs-Lkw mit täglich wechselnden Routen.

Vor einer Investition sollten Unternehmen deshalb insbesondere prüfen:

  • tägliche und jährliche Fahrleistung
  • durchschnittliche Nutzlast
  • planbare Standzeiten
  • Verfügbarkeit von Lade- oder Tankmöglichkeiten
  • Anschaffungs- und Finanzierungskosten
  • Energieverbrauch und Energiepreise
  • Wartungsaufwand
  • mögliche Mautvorteile
  • Restwert des Fahrzeugs
  • verfügbare Förderprogramme

Eine neue Antriebstechnologie sollte nicht allein aufgrund niedrigerer Emissionen oder einzelner Fördermöglichkeiten ausgewählt werden. Entscheidend ist eine vollständige Fahrzeugkostenrechnung über die vorgesehene Nutzungsdauer.

Batterien und Kreislaufwirtschaft gewinnen an Bedeutung

Mit der zunehmenden Zahl elektrischer Nutzfahrzeuge wächst auch die Bedeutung der Batteriewirtschaft. Auf dem Kongress wurden unter anderem die Rückgewinnung von Lithium, die Demontage von Batteriesystemen und neue Stoffkreisläufe behandelt.

Für Transportunternehmen können diese Themen Auswirkungen auf die langfristige Fahrzeugbewertung haben. Der Zustand, die verbleibende Kapazität und die weitere Verwendung einer Batterie beeinflussen den Restwert eines Elektro-Lkw.

Auch die Frage, ob eine Batterie nach dem Einsatz im Fahrzeug weiterverwendet, aufbereitet oder recycelt werden kann, wird zukünftig stärker in Leasingverträge, Finanzierungen und Fahrzeugbewertungen einfließen.

Geräuscharme Logistik bietet Chancen für Städte

Ein weiterer Themenbereich war die geräuscharme urbane Logistik. Elektrische Nutzfahrzeuge verursachen bei niedrigen Geschwindigkeiten deutlich weniger Antriebsgeräusche als Dieselfahrzeuge. Dadurch könnten Transporte in Städten künftig stärker auf Tagesrandzeiten oder andere Lieferfenster verteilt werden.

Das kann für Transportunternehmen neue Möglichkeiten eröffnen. Lieferungen außerhalb stark belasteter Verkehrszeiten können Standzeiten reduzieren und die Planbarkeit verbessern. Voraussetzung ist jedoch, dass neben dem Fahrzeug auch Be- und Entladung, Kühlung, Ladebordwände und weitere Arbeitsvorgänge möglichst geräuscharm durchgeführt werden.

Neue Tachografenpflicht betrifft leichte Nutzfahrzeuge

Neben Digitalisierung und alternativen Antrieben spielte auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften eine zentrale Rolle. Seit dem 1. Juli 2026 müssen Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 Tonnen grundsätzlich mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, wenn sie im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder bei Kabotagefahrten eingesetzt werden. Gesetzliche Ausnahmen bleiben zu beachten.

Die neue Regelung betrifft insbesondere Unternehmen, die mit Transportern und leichten Nutzfahrzeugen international tätig sind. Für viele dieser Betriebe sind die Vorschriften zu Lenkzeiten, Ruhezeiten und Fahrtenschreibern neu.

Unternehmen müssen unter anderem prüfen:

  • welche Fahrzeuge unter die neue Regelung fallen
  • ob ein Smart Tacho der vorgeschriebenen Version eingebaut ist
  • ob die Fahrer über eine gültige Fahrerkarte verfügen
  • wie die Fahrer unterwiesen werden
  • wie häufig Fahrzeug- und Fahrerkartendaten ausgelesen werden
  • wie die Daten gespeichert und kontrolliert werden
  • welche gesetzlichen Ausnahmen anwendbar sind

Verstöße können nicht nur den Fahrer betreffen. Auch das Unternehmen ist dafür verantwortlich, Fahrzeuge ordnungsgemäß auszurüsten, Fahrer zu unterweisen und die Einhaltung der Vorschriften zu organisieren.

Unternehmerhaftung wird komplexer

Der Themenblock zu Compliance zeigte, dass technische und rechtliche Anforderungen immer stärker miteinander verbunden sind. Neben dem Fahrtenschreiber wurden auf dem Kongress auch die Haftung im Zusammenhang mit Lithiumbatterien sowie Unternehmerpflichten bei der Ladungssicherung behandelt.

Mit neuen Fahrzeugtechnologien entstehen zusätzliche Verantwortungsbereiche. Unternehmen müssen beispielsweise klären, wie beschädigte Batterien erkannt und behandelt werden, welche Sicherheitsvorgaben beim Laden gelten und wie Beschäftigte für den Umgang mit elektrischen Nutzfahrzeugen geschult werden.

Ein funktionierendes Compliance-System sollte deshalb nicht nur einzelne Vorschriften sammeln. Es muss Verantwortlichkeiten, Kontrollen, Unterweisungen und die Dokumentation betrieblicher Abläufe eindeutig regeln.

Was bedeutet das für Transportunternehmen?

Die auf dem Kongress behandelten Themen zeigen, dass Transportunternehmen mehrere Veränderungen gleichzeitig bewältigen müssen. Digitalisierung, alternative Antriebe und neue rechtliche Vorgaben können nicht unabhängig voneinander betrachtet werden.

Ein sinnvoller Einstieg kann in fünf Schritten erfolgen:

  1. Wiederkehrende und zeitaufwendige Betriebsabläufe erfassen.
  2. Geeignete digitale Lösungen zunächst in einem begrenzten Bereich testen.
  3. Vor dem Einsatz von E-Lkw die Strecken und die verfügbare Ladeinfrastruktur prüfen.
  4. Fahrzeugkosten vollständig und über mehrere Jahre vergleichen.
  5. Verantwortlichkeiten für Tachografen, Ladungssicherung, Batterien und weitere Compliance-Themen festlegen.

Nicht jede neue Technologie muss sofort im gesamten Unternehmen eingeführt werden. Wichtiger ist, konkrete Probleme zu identifizieren und dafür eine wirtschaftlich tragfähige Lösung auszuwählen.

Fazit

Der Smart Compliant Logistics Kongress zeigt, welche Themen die Transportbranche aktuell beschäftigen. Künstliche Intelligenz kann Disposition, Tourenplanung und Verwaltung effizienter machen. Elektro-Lkw erfordern jedoch zusätzlich zur klassischen Routenplanung eine verlässliche Energie- und Ladeplanung.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Compliance und Unternehmerhaftung. Besonders die seit dem 1. Juli 2026 geltende Tachografenpflicht für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge im internationalen Verkehr macht deutlich, dass gesetzliche Veränderungen frühzeitig vorbereitet werden müssen.

Für Transportunternehmen kommt es deshalb nicht darauf an, jede technische Entwicklung sofort zu übernehmen. Entscheidend ist ein schrittweises Vorgehen, das Wirtschaftlichkeit, betriebliche Abläufe, Beschäftigte und rechtliche Vorgaben gleichermaßen berücksichtigt.

Quellen

Wirtschaftsspiegel Thüringen: „Was Transportunternehmer derzeit beschäftigt“, 3. Juli 2026, DAKO GmbH: Programm des Smart Compliant Logistics Kongresses 2026, Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik: Informationen zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Logistik, EUR-Lex: Verordnung über Fahrtenschreiber sowie Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr.

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