Bundesrat stimmt Erleichterungen zu
Der Mangel an Lkw- und Busfahrern stellt viele Verkehrsunternehmen weiterhin vor große Herausforderungen. Offene Stellen bleiben unbesetzt, vorhandene Fahrzeuge können teilweise nicht vollständig eingesetzt werden und bestehende Fahrer müssen zusätzliche Touren übernehmen.
Um den Zugang zum Beruf zu erleichtern, hat der Bundesrat am 10. Juli 2026 einer Änderungsverordnung der Bundesregierung zugestimmt. Die neuen Regelungen betreffen unter anderem die Berufskraftfahrerqualifikation, die Anerkennung ausländischer Führerscheine und die theoretische Fahrerlaubnisprüfung.
Ziel ist es, bürokratische und sprachliche Hürden abzubauen. Vor allem Bewerber aus dem Ausland sollen schneller die Voraussetzungen erfüllen können, die für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr notwendig sind.
Grundqualifikation künftig in mehreren Sprachen
Ein wichtiger Bestandteil der Reform betrifft die beschleunigte Grundqualifikation. Die dazugehörige theoretische Prüfung soll künftig nicht mehr ausschließlich auf Deutsch angeboten werden.
Zusätzlich sind folgende Prüfungssprachen vorgesehen:
- Englisch
- Hocharabisch
- Kroatisch
- Polnisch
- Rumänisch
- Russisch
- Türkisch
- Ukrainisch
Auf Initiative des Bundesrates soll außerdem Albanisch in den Sprachenkatalog aufgenommen werden. Hintergrund ist unter anderem die hohe Zahl potenzieller Bewerber aus Albanien und dem Kosovo, die in Deutschland als Berufskraftfahrer arbeiten möchten.
Die mehrsprachigen Prüfungen können eine erhebliche Zugangshürde beseitigen. Bewerber müssen die fachlichen Inhalte weiterhin beherrschen, können die Fragen aber in einer Sprache bearbeiten, die sie besser verstehen.
Sprachkenntnisse bleiben im Berufsalltag wichtig
Die neue Sprachauswahl bedeutet nicht, dass Fahrer im Arbeitsalltag vollständig ohne Deutschkenntnisse auskommen. Berufskraftfahrer müssen unter anderem mit Disponenten, Kunden, Kontrollbehörden, Werkstätten und Verladern kommunizieren können.
Auch Sicherheitsanweisungen, Transportdokumente, Verkehrszeichen und betriebliche Vorgaben müssen verstanden werden. Unternehmen sollten deshalb trotz mehrsprachiger Prüfungen prüfen, ob die Fahrer über ausreichende Kenntnisse für den konkreten Einsatz verfügen.
Sinnvoll können betriebliche Sprachkurse sein, die sich auf typische Situationen im Güterverkehr konzentrieren. Dazu gehören beispielsweise:
- Kommunikation bei der Be- und Entladung
- Verständigung mit der Disposition
- Verhalten bei Kontrollen
- Meldung von Schäden und Unfällen
- Angaben zu Lenk- und Ruhezeiten
- Verständnis von Sicherheitsanweisungen
- Umgang mit Fracht- und Begleitpapieren
Die Prüfungssprache erleichtert somit den Berufseinstieg. Sie ersetzt jedoch nicht die notwendige Verständigung im täglichen Transportbetrieb.
Praktische Grundqualifikationsprüfung wird verkürzt
Auch die praktische Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation wird angepasst. Die bisherige Prüfungsdauer von 210 Minuten soll um 90 Minuten reduziert werden. Künftig dauert die praktische Prüfung noch 120 Minuten.
Möglich wird die Verkürzung, weil der bisherige Prüfungsteil zur Bewältigung kritischer Situationen entfällt. Die grundlegenden fachlichen Anforderungen an Berufskraftfahrer sollen dadurch nicht abgeschafft werden. Vielmehr soll der Prüfungsablauf kompakter und weniger zeitaufwendig gestaltet werden.
Die Änderung betrifft die vollständige Grundqualifikationsprüfung. Sie darf nicht mit der beschleunigten Grundqualifikation verwechselt werden. Bei der beschleunigten Grundqualifikation absolvieren die Teilnehmer zunächst einen vorgeschriebenen Unterricht und anschließend eine theoretische Prüfung.
Für Bewerber, die den Weg über die vollständige Grundqualifikation wählen, können sich durch die kürzere praktische Prüfung Zeit und Kosten reduzieren.
Führerscheine aus der Ukraine und Montenegro
Die Fahrerlaubnisverordnung soll ebenfalls geändert werden. Die Ukraine und Montenegro werden in die Liste der Staaten aufgenommen, deren Führerscheine unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ohne erneute theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können.
Bisher mussten betroffene Fahrer unter Umständen erneut Prüfungen in Deutschland ablegen. Das konnte den Einstieg in den Arbeitsmarkt deutlich verzögern und zusätzliche Kosten verursachen.
Durch die vereinfachte Umschreibung können geeignete Fahrer schneller eine deutsche Fahrerlaubnis erhalten. Unternehmen müssen trotzdem kontrollieren, ob alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu können insbesondere gehören:
- gültige Fahrerlaubnisklasse
- erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation
- Fahrerqualifizierungsnachweis
- gesundheitliche Eignung
- gültige Fahrerkarte
- Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
- Einhaltung möglicher Umschreibungsfristen
Die Anerkennung eines Führerscheins allein berechtigt daher nicht automatisch zur gewerblichen Durchführung sämtlicher Lkw- oder Busfahrten.
In der EU umgeschriebene Drittstaatenführerscheine
Eine weitere Änderung betrifft Führerscheine, die ursprünglich in einem Drittstaat ausgestellt und anschließend in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union umgeschrieben wurden.
Solche EU-Führerscheine sollen künftig grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt werden können. Dadurch soll verhindert werden, dass Fahrer trotz eines bereits in einem anderen EU-Staat erfolgten Umtauschs in Deutschland erneut ein vollständiges Anerkennungs- oder Prüfungsverfahren durchlaufen müssen.
Für Transportunternehmen kann dies die Einstellung internationaler Fahrer erleichtern. Trotzdem sollte jeder Führerschein sorgfältig geprüft werden. Entscheidend sind unter anderem die eingetragenen Fahrerlaubnisklassen, mögliche Schlüsselzahlen, Befristungen und die tatsächliche Grundlage der Umschreibung.
Bei Unsicherheiten sollte vor dem Einsatz eine Bestätigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingeholt werden.
Ukrainisch und Kurmandschi bei der Führerscheinprüfung
Nicht nur die Berufskraftfahrerqualifikation wird mehrsprachiger. Auch der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung soll erweitert werden.
Künftig sollen die Prüfungen zusätzlich auf Ukrainisch und Kurmandschi, einer kurdischen Sprachform, abgelegt werden können. Dadurch wird bereits der Erwerb der notwendigen Fahrerlaubnis für weitere Bewerbergruppen erleichtert.
Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung und die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation bleiben jedoch zwei getrennte Prüfungen. Bewerber müssen daher genau prüfen, welche Nachweise sie für ihre spätere Tätigkeit benötigen.
Änderungen bei Untersuchungen des Sehvermögens
Die Verordnung sieht außerdem Änderungen bei den vorgeschriebenen Untersuchungen des Sehvermögens vor. Bestimmte Augenoptikerbetriebe sollen künftig entsprechende Untersuchungen für Bewerber und Inhaber von Lkw- und Busführerscheinen durchführen dürfen.
Der Bundesrat äußerte hierzu allerdings Bedenken. In einer begleitenden Entschließung wurde die Bundesregierung aufgefordert, die fachlichen Voraussetzungen und die Zuständigkeit der Augenoptiker erneut zu prüfen.
Hintergrund sind Zweifel, ob alle Betriebe über die notwendige Qualifikation und technische Ausstattung für die umfangreicheren Untersuchungen bei den Fahrerlaubnisklassen C und D verfügen. Die Untersuchung für Lkw- und Busfahrer geht über einen einfachen Sehtest für einen Pkw-Führerschein hinaus.
Unternehmen und Bewerber sollten daher weiterhin darauf achten, dass die Untersuchung von einer gesetzlich berechtigten und entsprechend ausgestatteten Stelle durchgeführt wird.
Wann gelten die neuen Regelungen?
Die Zustimmung des Bundesrates bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Änderungen bereits seit dem 10. Juli 2026 angewendet werden können.
Die Bundesregierung muss die Änderungsverordnung zunächst verkünden. Die Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Unternehmen, Fahrschulen, Ausbildungsstätten und Bewerber sollten deshalb die offizielle Veröffentlichung beachten.
Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten gelten grundsätzlich die bisherigen Regelungen. Insbesondere bei geplanten Prüfungen oder Führerscheinumschreibungen sollte vorab bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde nachgefragt werden.
Welche Vorteile entstehen für Transportunternehmen?
Die Reform kann insbesondere Unternehmen helfen, die Fahrer aus dem Ausland einstellen möchten. Durch mehrsprachige Prüfungen und vereinfachte Anerkennungsverfahren kann sich die Zeit zwischen Bewerbung und tatsächlichem Einsatz verkürzen.
Mögliche Vorteile sind:
- größerer Bewerberkreis
- weniger sprachliche Hürden bei Qualifikationsprüfungen
- kürzere praktische Prüfungen
- geringerer Prüfungsaufwand
- schnellere Führerscheinumschreibung
- einfachere Anerkennung bestimmter ausländischer Führerscheine
- geringere Kosten für Bewerber und Unternehmen
Trotzdem sollten Transportunternehmen keine Fahrer einsetzen, bevor alle notwendigen Unterlagen vollständig geprüft wurden.
Unternehmen bleiben für den Fahrereinsatz verantwortlich
Auch bei vereinfachten Anerkennungsverfahren trägt das Unternehmen Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Fahrereinsatz.
Vor der ersten Fahrt sollte kontrolliert werden:
- Ist die richtige Fahrerlaubnisklasse vorhanden?
- Ist der Führerschein gültig?
- Liegt die vorgeschriebene Grundqualifikation vor?
- Wurde ein Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt?
- Besitzt der Fahrer eine gültige Fahrerkarte?
- Darf der Fahrer in Deutschland beschäftigt werden?
- Wurde der Fahrer zu den betrieblichen Abläufen unterwiesen?
- Sind ausreichende Sprachkenntnisse für den Einsatz vorhanden?
Die Dokumente sollten nicht nur beim Eintritt in das Unternehmen geprüft werden. Regelmäßige Führerscheinkontrollen und eine Überwachung der Ablaufdaten bleiben notwendig.
Vereinfachte Prüfungen lösen den Fahrermangel nicht allein
Die Reform kann den Berufszugang beschleunigen, beseitigt jedoch nicht sämtliche Ursachen des Fahrermangels. Auch das Bundesverkehrsministerium weist darauf hin, dass die Branche selbst die Attraktivität des Fahrerberufs verbessern muss.
Zu den entscheidenden Faktoren gehören weiterhin:
- angemessene Vergütung
- planbare Arbeitszeiten
- moderne und sichere Fahrzeuge
- ausreichende Parkmöglichkeiten
- gute sanitäre Bedingungen
- verlässliche Tourenplanung
- respektvoller Umgang mit Fahrern
- Unterstützung bei Behördengängen
- Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
Ein vereinfachter Berufseinstieg hilft wenig, wenn neu gewonnene Fahrer das Unternehmen oder die Branche nach kurzer Zeit wieder verlassen.
Weitere Reformen werden diskutiert
Als möglicher nächster Schritt wird eine stärkere Verbindung von Führerscheinausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation diskutiert. Mit einer sogenannten 2-in-1-Regelung sollen doppelte Ausbildungsinhalte und Prüfungen reduziert werden.
Bestimmte Inhalte werden bisher sowohl während der Führerscheinausbildung als auch im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifikation behandelt. Eine bessere Abstimmung könnte Zeit und Kosten sparen.
Diese weitergehende Regelung ist jedoch noch nicht Bestandteil der jetzt beschlossenen Änderungen. Sie bleibt ein politischer Vorschlag für eine spätere Reform.
Fazit
Die vom Bundesrat beschlossenen Erleichterungen können den Zugang zum Beruf des Lkw- und Busfahrers vereinfachen. Mehrsprachige Prüfungen, eine kürzere praktische Grundqualifikationsprüfung und die erleichterte Anerkennung bestimmter ausländischer Führerscheine können dazu beitragen, internationale Bewerber schneller zu qualifizieren.
Für Transportunternehmen erweitert sich dadurch der mögliche Bewerberkreis. Die Unternehmen bleiben jedoch dafür verantwortlich, Führerscheine, Qualifikationsnachweise, Fahrerkarte sowie Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung vollständig zu prüfen.
Der Fahrermangel lässt sich außerdem nicht allein durch kürzere oder mehrsprachige Prüfungen beheben. Dauerhaft erfolgreich wird die Reform nur sein, wenn Unternehmen gleichzeitig die Arbeitsbedingungen verbessern und neu gewonnene Fahrer langfristig an den Betrieb binden.
Quellen
Transport Online: „Fahrermangel: Bundesrat beschließt Erleichterungen für Berufskraftfahrer“, 14. Juli 2026, Bundesrat: Beschluss und Informationen zur 1067. Sitzung vom 10. Juli 2026, Bundesministerium für Verkehr: „Kabinett beschließt Maßnahmen zur Bekämpfung des Fahrermangels“, 27. Mai 2026.
