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14 Millionen Euro Förderung: Bund unterstützt autonome Fahrzeuge im Güterverkehr

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14 Millionen Euro Förderung: Bund unterstützt autonome Fahrzeuge im Güterverkehr

Kurz gesagt: Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellt bis zu 14 Millionen Euro für den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge bereit. Im Mittelpunkt stehen Projekte im Güterkraftverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Gefördert werden unter anderem die Anschaffung, Umrüstung und das Leasing autonomer Fahrzeuge. Ein besonderer Fokus liegt auf Modellregionen, in denen die Technologie dauerhaft unter realen Bedingungen eingesetzt werden soll. Anträge können seit dem 1. September 2026 über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Die Frist endet am 15. Oktober 2026.

 

Autonomes Fahren soll schneller in die Praxis kommen

Autonomes Fahren gilt seit Jahren als eine der Schlüsseltechnologien für die Mobilität der Zukunft. Während viele Anwendungen bislang vor allem in Pilotprojekten und Testfeldern erprobt wurden, soll die Technologie nun stärker in den alltäglichen Verkehr gebracht werden. Dafür stellt das Bundesministerium für Verkehr bis zu 14 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem neuen Förderaufruf sollen Investitionen in Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen unterstützt und konkrete Anwendungen im öffentlichen Verkehrsraum ermöglicht werden. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht ausschließlich auf technischen Tests. Vielmehr geht es darum, autonome Fahrzeuge dauerhaft im Regel- oder Erprobungsbetrieb einzusetzen und Erfahrungen unter realen Bedingungen zu sammeln.

 

Güterverkehr und ÖPNV im Fokus

Besonders interessant ist die Förderung für zwei Bereiche: den Güterverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr. Im Güterkraftverkehr könnte autonomes Fahren künftig dazu beitragen, den steigenden Transportbedarf zu bewältigen. Gleichzeitig steht die Branche vor einem zunehmenden Mangel an Fahrpersonal. Autonome Systeme könnten hier langfristig neue Möglichkeiten schaffen – beispielsweise bei standardisierten Transportaufgaben oder auf definierten Routen. Auch im ÖPNV wird großes Potenzial gesehen. Gerade in ländlichen Regionen und städtischen Randlagen können autonome Fahrzeuge künftig eine Ergänzung zu bestehenden Angeboten darstellen. Denkbar sind beispielsweise kleinere autonome Shuttlebusse, die flexibel eingesetzt werden und Gebiete anbinden, in denen ein regulärer Linienverkehr wirtschaftlich nur schwer darstellbar ist. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger sieht in der Technologie deshalb eine Möglichkeit, Mobilität neu zu denken. Gleichzeitig soll Deutschland als Innovationsstandort für die Mobilität der Zukunft gestärkt werden.

 

Mehr als nur ein Pilotprojekt

 

Ein wichtiger Punkt des neuen Förderprogramms ist der Fokus auf einen dauerhaften Einsatz. In den vergangenen Jahren wurden autonome Fahrzeuge bereits in zahlreichen Pilotprojekten getestet. Häufig waren diese Projekte jedoch zeitlich begrenzt und auf bestimmte Teststrecken oder abgegrenzte Gebiete beschränkt. Der neue Förderaufruf soll nun dabei helfen, den nächsten Schritt zu gehen: weg vom reinen Demonstrationsprojekt und hin zu Anwendungen, die dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum funktionieren. Das Ziel des BMV ist es, die Marktdurchdringung autonomer Systeme zu erhöhen. Gleichzeitig sollen deren Potenziale für Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit besser genutzt werden.

 

Modellregionen sollen eine zentrale Rolle spielen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Projekten, die zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren beitragen. Solche Regionen können als praktische Testfelder dienen. Dort lassen sich verschiedene Einsatzmöglichkeiten unter realen Bedingungen erproben – beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr, in der Logistik oder bei der Verbindung unterschiedlicher Mobilitätsangebote. Das ist auch politisch von Bedeutung: Die Förderung greift ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode auf. Autonome Mobilität soll demnach schneller aus einzelnen Pilotprojekten in eine breitere Anwendung überführt werden. Gleichzeitig orientiert sich der Förderaufruf an Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz zur Weiterentwicklung des autonomen Fahrens in Deutschland.

 

Was wird konkret gefördert?

 

Die Förderung ist nicht ausschließlich auf den Kauf fabrikneuer autonomer Fahrzeuge beschränkt. Unterstützt werden verschiedene Wege, Fahrzeuge mit autonomen Funktionen in die Praxis zu bringen.

Dazu gehören unter anderem:

  • die Beschaffung von Fahrzeugen, die bereits mit autonomen Fahrsystemen ausgestattet sind,
  • die Beschaffung von Fahrzeugen, die durch Hersteller oder Drittanbieter mit autonomen Fahrfunktionen ausgerüstet wurden,
  • die Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen,
  • Leasingmodelle für Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen,
  • Projekte im Regelbetrieb,
  • sowie Projekte im Erprobungsbetrieb, die anschließend dauerhaft eingesetzt werden sollen.

Damit richtet sich das Programm an unterschiedliche Projektmodelle und soll den Einstieg in den praktischen Einsatz autonomer Fahrzeuge erleichtern.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Der Kreis der möglichen Antragsteller ist vergleichsweise breit. Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften,
  • Zweckverbände,
  • ÖPNV-Aufgabenträger,
  • kommunale und private Unternehmen des Güterkraftverkehrs,
  • Verkehrsverbünde,
  • sowie Antragsteller aus dem Bereich Werkverkehr mit Sitz in Deutschland.

Damit können sowohl öffentliche Akteure als auch Unternehmen von der Förderung profitieren. Gerade für Kommunen und Verkehrsunternehmen könnte das Programm interessant sein, wenn bereits konkrete Pläne für autonome Shuttle- oder Transportangebote bestehen.

 

Antragstellung seit dem 1. September 2026

Die Antragstellung ist seit dem 1. September 2026 möglich und erfolgt über das Förderportal easy-Online. Die Antragsfrist läuft bis zum 15. Oktober 2026. Wer ein entsprechendes Projekt plant, sollte die verbleibende Zeit daher nutzen, um die notwendigen Unterlagen und das geplante Einsatzkonzept vorzubereiten. Neben der Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs dürfte insbesondere die Frage entscheidend sein, wie und wo das autonome System tatsächlich eingesetzt werden soll. Weitere Informationen zum Förderaufruf, zum Antragsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen stellt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) bereit.

 

Was die Förderung für die Branche bedeutet

Die 14 Millionen Euro sind gemessen am gesamten Verkehrssektor zwar kein riesiger Betrag. Als politisches Signal ist die Förderung dennoch relevant. Denn autonome Fahrzeuge stehen vor einer entscheidenden Phase: Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich schnell, gleichzeitig müssen Anwendungen wirtschaftlich sinnvoll und zuverlässig in den Alltag integriert werden. Gerade der Fokus auf reale Einsatzbedingungen könnte dabei helfen, bestehende Erfahrungen aus Pilotprojekten in langfristige Geschäfts- und Mobilitätsmodelle zu überführen. Für den Güterverkehr könnte das Thema Fahrermangel eine wichtige Rolle spielen. Im ÖPNV wiederum könnten autonome Fahrzeuge insbesondere dort interessant werden, wo klassische Angebote an ihre wirtschaftlichen oder personellen Grenzen stoßen. Entscheidend wird letztlich sein, ob aus geförderten Projekten dauerhaft funktionierende Anwendungen entstehen – und ob sich diese nach der Förderung auch wirtschaftlich betreiben lassen.

 

Fazit

 

Mit dem neuen Förderaufruf setzt der Bund ein klares Zeichen für den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge. Bis zu 14 Millionen Euro sollen dabei helfen, autonome Systeme nicht nur zu testen, sondern sie dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum einzusetzen. Besonders der Fokus auf Güterverkehr, ÖPNV und Modellregionen zeigt, dass autonomes Fahren zunehmend als konkrete Lösung für aktuelle Herausforderungen betrachtet wird – vom Fahrpersonalmangel bis zur Mobilitätsversorgung in ländlichen Gebieten. Ob daraus tatsächlich ein flächendeckender Einsatz autonomer Fahrzeuge entsteht, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Der aktuelle Förderaufruf könnte jedoch ein wichtiger Schritt sein, um die Technologie vom Pilotprojekt in den regulären Verkehr zu bringen.

 

 

Quellen:

www.eurotransport.de

www.bmv.de

www.verkehrsrundschau.de

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