Lkw-Fahrt auf der A2: Polizei entdeckt Verstoß
Bei einer routinemäßigen Kontrolle auf der A2 in Richtung Dortmund fiel den Polizisten ein Mercedes-Lkw auf, der verbotswidrig überholte. Die Beamten entschieden sich, den 72-jährigen Fahrer aus Lemgo anzuhalten. Bei der Kontrolle stellten sie schnell fest, dass der Fahrer keinen Fahrzeugschein vorweisen konnte.
Fahrerlaubnis für zu kleine Lkw
Die Überprüfung ergab, dass der Fahrer nur eine Fahrerlaubnis für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 7.500 kg besaß. Der Mercedes-Lkw, den er fuhr, hatte jedoch ein Gesamtgewicht von 11.990 kg – deutlich mehr, als er mit seiner Lizenz hätte fahren dürfen. Dies stellte einen klaren Verstoß dar.
82 Fahrten ohne die erforderliche Lizenz
Ein noch schwerwiegenderes Detail kam bei der Auswertung der Fahrerkarte ans Licht: Der 72-Jährige war in mindestens 82 weiteren Fällen ohne die nötige Fahrerlaubnis unterwegs. Bereits Mitte Januar war er wegen eines ähnlichen Delikts in Lemgo aufgefallen. Die Polizei stellte außerdem fest, dass er gegen mehrere Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten sowie des Arbeitszeitgesetzes verstoßen hatte.
Hohe Bußgelder für den Fahrer und das Unternehmen
Die Konsequenzen für den Fahrer und die Unternehmerin aus Bielefeld waren nicht zu übersehen. Die Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Arbeitszeitgesetz führten zu einem Bußgeld von rund 8.200 Euro für die Unternehmerin und 1.635 Euro für den Fahrer. Zusätzlich wurden Strafanzeigen gegen den Fahrer wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gegen die Unternehmerin wegen des Zulassens dieses Verhaltens eingereicht.
Maßnahmen und Aufklärung vor Ort
Glücklicherweise erschien vor Ort ein berechtigter Fahrer des Unternehmens, der die nötige Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Der Lkw wurde daraufhin von der Kontrollstelle entfernt. Der 72-jährige Fahrer sowie der berechtigte Fahrer erhielten eine ausführliche Erklärung darüber, welche Fahrzeuge sie mit ihren jeweiligen Führerscheinen führen dürfen, um künftige Verstöße zu vermeiden.
Fazit: Verantwortung für die Verkehrssicherheit
Der Vorfall verdeutlicht eindrucksvoll, wie wichtig es ist, dass sowohl Lkw-Fahrer als auch Unternehmen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Der wiederholte Verstoß des 72-Jährigen sowie die nachlässige Aufsicht durch das Unternehmen haben zu finanziellen und rechtlichen Konsequenzen geführt. Dieser Fall sollte als Mahnung dienen, dass die Einhaltung der Verkehrsvorschriften – besonders im gewerblichen Bereich – nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern auch für die Sicherheit auf den Straßen sorgt.
Quelle: Lokalkompass
