Für Unternehmen im internationalen Straßengüterverkehr gelten seit 2023 gestaffelte Umrüstungspflichten auf den Smart Tachograph Version 2 (G2V2). Die letzte große Frist für Fahrzeuge mit Smart Tacho 1 endete am 18. August 2025. Wer bis dahin nicht umgerüstet hat, befindet sich nun im Verzug und riskiert Sanktionen. Die Umstellung ist Teil des EU-Mobilitätspakets. Ziel ist es, Manipulationen zu erschweren, die Einhaltung von Sozialvorschriften zu sichern und faire Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr zu schaffen.
Umrüstungspflichten im Überblick
Fahrzeugtyp / Ausstattung | Umrüstfrist auf Smart Tacho 2 |
Neuzulassungen über 3,5 t | seit 21. August 2023 |
Fahrzeuge mit Smart Tacho 1 | bis 18. August 2025 |
Nutzfahrzeuge 2,5–3,5 t (grenzüberschreitend) | ab 1. Juli 2026 |
Der intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation (Smart Tacho 2) ist für neu zugelassene Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen seit August 2023 verpflichtend und betrifft auch den nationalen Verkehr. Die Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen auf den Smart Tacho 2 ist zunächst auf den grenzüberschreitenden Verkehr beschränkt und musste bis spätestens dem 18. August 2025 abgeschlossen sein.
Folgen bei Verstößen:
- Hohe Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister,
- Stillstand der Fahrzeuge bei Kontrollen,
- Entzug von Transportlizenzen bei systematischen oder schweren Verstößen.
Smart Tacho 2 als Compliance-Werkzeug
Der Smart Tachograph 2 erfasst neben den Lenk- und Ruhezeiten auch:
- automatische Grenzübertritte,
- Standortdaten über GNSS (z. B. GPS/Galileo) bei Fahrtbeginn, Fahrtunterbrechung und Fahrtende,
- Lade- und Entladeorte,
- Fahreraktivitäten in Echtzeit via Telematiksystem.
Über die integrierte DSRC-Schnittstelle (Dedicated Short Range Communication) können Kontrollbehörden während der Fahrt bestimmte Daten abrufen. Damit sinkt das Risiko von Manipulationen, und Verstöße gegen Sozialvorschriften oder Kabotage- und Entsenderegeln werden schneller sichtbar.
Kontrolle und Durchsetzung
Bei Straßenkontrollen setzen Behörden mobile Lesegeräte ein. Dank der DSRC-Technologie können Lkw vorab überprüft und auffällige Fahrzeuge gezielt angehalten werden. Wer fehlerfreie Parameter aufweist (keine Manipulationshinweise, eingehaltene Lenk- und Ruhezeiten, gültige Kalibrierung), hat entsprechend geringerer Chancen, in die engere Auswahl für eine Kontrolle zu fallen.
Wichtig: DSRC ist kein Ersatz für die eigentliche Kontrolle, sondern dient als Filter, um den Kontrollaufwand zu fokussieren. Sanktionen wie Bußgelder erfolgen weiterhin nur nach einer tatsächlichen Überprüfung. Mit dieser Technologie will die EU „stärkere und einheitlichere Durchsetzung der EU-Vorschriften“ (Pressemitteilung der Generaldirektion Mobilität und Verkehr, 19.08.25) erreichen. Eine Ausweitung der Kontrollzahlen ist nicht vorgesehen – vielmehr geht es um eine effizientere und gezieltere Nutzung der vorhandenen Kapazitäten.
Betriebsführung profitiert von Echtzeitdaten und Remote-Funktionen
Der Smart Tacho 2 ermöglicht:
- Remote Download von Fahrerkarten und Fahrzeugdaten,
- Live-Standortübermittlung durch Telematik,
- Statusmeldungen der Fahrer.
Das erleichtert die Tourenplanung, erhöht die Transparenz für Kunden und spart Verwaltungsaufwand.
Strategischer Nutzen für Flottenmanagement
Der Smart Tachograph 2 ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein Werkzeug für Prozessoptimierung:
- Verstöße frühzeitig erkennen,
- automatisierte Analysen für bessere Einsatzplanung,
- Transparenz für Kunden,
- Wettbewerbsvorteil durch rechtskonforme Dokumentation.
Datenverarbeitung und rechtliche Pflichten
Unternehmen müssen Tachodaten regelmäßig herunterladen und archivieren:
- Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage (Nachweispflicht: 56 Tage),
- Fahrzeugdaten spätestens alle 90 Tage,
- Archivierung mindestens 1 Jahr (Experten empfehlen deutlich länger).
Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) konkretisiert die EU-Vorgaben in deutsches Recht. Sie verpflichtet Unternehmen nicht nur zur Archivierung, sondern auch zur regelmäßigen Auswertung. Verstöße müssen erkannt, Maßnahmen eingeleitet und dokumentiert werden.
Fazit
Die Einführung des Smart Tachograph 2 ist eine klare Pflicht – und zugleich eine Chance für effizienteres Flottenmanagement. Wer die Fristen verpasst hat, sollte unverzüglich handeln, um Bußgelder und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Frühzeitige Nachrüstung und strukturierte Prozesse sichern nicht nur Rechtskonformität, sondern auch Wettbewerbsvorteile.
Quellen:
Verordnung (EU) Nr. 165/2014, Verordnung (EU) Nr. 2016/799 ,Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 ), Richtlinie 2009/4/EG, Pressemitteilung der EU-Generaldirektion Mobilität und Verkehr vom 19.08.2025, IRU-Blogbeitrag „Ready for tomorrow’s smart tacho deadline“, 15.08.2025