Vorgaben zum Führerscheinumtausch: Frist bis Januar 2026
Wer seinen Führerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Die zuständigen Stellen für den Umtausch sind die Führerscheinstellen, Fahrerlaubnisbehörden oder Bürgerämter am aktuellen Wohnsitz. Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und bietet durch seine fälschungssichere Technik mehr Sicherheit.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die vor 1953 geboren wurden. Für diese Gruppe endet die Umtauschfrist erst am 19. Januar 2033. Wichtig: Wer den Umtausch versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Hauptuntersuchung: Braune HU-Plakette ab 2026
Fahrzeuge, die 2026 ihre Hauptuntersuchung (HU) bestehen, erhalten eine braune HU-Plakette, die bis 2028 gültig ist, sofern sie dem zweijährigen Prüfintervall unterliegen. Der Monat der nächsten HU wird an der 12-Uhr-Position der Plakette ablesbar sein. Alternativ ist der Termin auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.
Wird der HU-Termin um zwei Monate oder mehr überschritten, drohen Bußgelder. In schwerwiegenden Fällen kann eine vertiefte HU angeordnet werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Neue Abgasnormen für Pkw: Euro 6e und Euro 7
Ab Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e. Ab dem 29. November 2026 wird die Abgasnorm Euro 7 für neu entwickelte Pkw mit neuer Typgenehmigung verpflichtend. Für alle Neuzulassungen tritt Euro 7 dann Ende 2027 in Kraft.
Die neuen Vorgaben beinhalten unter anderem eine präzisere Messung von ultrafeinen Partikeln sowie die Berücksichtigung von Reifen- und Bremsabrieb, wobei Grenzwerte für Reifenabrieb erst ab 2030 gelten werden.
Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gibt es erstmals Vorgaben zur Haltbarkeit der Antriebsbatterien:
- Nach 5 Jahren oder 100.000 Kilometern müssen mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität erhalten bleiben.
- Nach 8 Jahren oder 160.000 Kilometern mindestens 72 Prozent.
Next-Generation-eCall wird Pflicht
Ab dem 1. Januar 2026 müssen neu entwickelte Pkw-Typen und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) mit der neuen Next-Generation-eCall (NG-eCall)-Technologie ausgestattet sein. Diese nutzt die 4G/LTE- und 5G-Netze und überträgt bei Unfällen mehr Daten als die bisherige 2G/3G-Technologie. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen keine Neuwagen ohne NG-eCall mehr zugelassen werden. Für Bestandsfahrzeuge besteht jedoch keine Nachrüstpflicht.
Assistenzsysteme: Ab Juli 2026 verpflichtend
Ab dem 7. Juli 2026 dürfen nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden, die mit bestimmten Assistenzsystemen ausgestattet sind. Dazu gehören unter anderem:
- Erweiterter Kopfaufprallschutz für Fußgänger
- Hochentwickeltes Notbremssystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
- Notfall-Spurhalteassistent, auch bei hydraulischer Servolenkung
- Warnsystem bei nachlassender Fahreraufmerksamkeit
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Vorrichtung für Alcolock
- Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (EDR)
- Notbremslicht
Diese Systeme sollen die Sicherheit im Straßenverkehr weiter verbessern und Unfälle verhindern.
Weitere gesetzliche Neuerungen im Jahr 2026
Neben den Änderungen im Verkehrsbereich gibt es noch eine Reihe anderer wichtiger gesetzlicher Neuerungen, die 2026 in Kraft treten:
- Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Ab August 2026 müssen KI-generierte Texte, Bilder und Videos als solche gekennzeichnet werden. Nutzer müssen zudem darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren.
- NIS2-Umsetzungsgesetz: Seit Dezember 2025 gelten verschärfte Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen. Dies schließt unter anderem Meldepflichten bei IT-Vorfällen innerhalb von 24 Stunden sowie die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung ein.
- Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie: Ab Dezember 2026 gelten Software und KI-Systeme erstmals als Produkte, für deren Fehler Hersteller verschuldensunabhängig haften.
- Ökodesign-Verordnung und Recht auf Reparatur: Ab Juli 2026 gelten neue Regelungen, die unter anderem ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien sowie Pflichten zum Digitalen Produktpass beinhalten. Zudem müssen Unternehmen die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur umsetzen.
- Neue EU-Verpackungsverordnung: Ab August 2026 müssen alle Verpackungen, die in Verkehr gebracht werden, recyclingfähig sein und strengere Grenzwerte für Schadstoffe einhalten.
- EU-Batterieverordnung: Ab Januar 2026 gelten neue Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz von Batterien. So müssen 75 Prozent der Blei-Säure-Batterien, 65 Prozent der Lithium-Batterien und 80 Prozent der Nickel-Cadmium-Batterien recycelt werden.
Fazit
Das Jahr 2026 bringt viele Veränderungen für Fahrzeughalter, Hersteller und auch Unternehmen aus anderen Branchen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über diese Neuerungen zu informieren, um rechtlichen Problemen vorzubeugen und den Verkehr sicherer zu gestalten. Wer sein Fahrzeug rechtzeitig umrüstet und die neuen Vorschriften beachtet, wird auf der sicheren Seite sein und von den verbesserten Sicherheitsstandards profitieren.
Quelle: Verkehrsrundschau
