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Neue Lkw-Maut in der Schweiz: Auch Elektrofahrzeuge müssen künftig zahlen

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Neue Lkw-Maut in der Schweiz: Auch Elektrofahrzeuge müssen künftig zahlen

Kurz gesagt: Ab 2031 müssen auch Elektro- und Wasserstoff-Lkw in der Schweiz Maut bezahlen. Die bisherige Befreiung endet, allerdings erhalten emissionsfreie Fahrzeuge zunächst hohe Rabatte, die bis 2036 schrittweise wegfallen. Auch für Euro-6- und Euro-7-Lkw sind Änderungen vorgesehen, die sich auf die zukünftigen Transportkosten auswirken können.

Schweiz beschließt neue Regeln für die Lkw-Maut

Für Transportunternehmen, die regelmäßig Transporte durch die Schweiz durchführen, stehen wichtige Veränderungen bevor. Das Schweizer Parlament hat am 2. Oktober 2026 eine Reform der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verabschiedet. Damit werden künftig auch emissionsfreie Nutzfahrzeuge in das bestehende Mautsystem einbezogen.

Bislang sind Elektro- und Wasserstoff-Lkw vollständig von der LSVA befreit. Diese Regelung soll den Umstieg auf alternative Antriebe fördern und die vergleichsweise hohen Anschaffungskosten emissionsfreier Fahrzeuge ausgleichen.

Ab 2031 ändert sich das. Auch diese Fahrzeuge müssen dann eine streckenabhängige Abgabe bezahlen. Um den Unternehmen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben, erfolgt die Einführung jedoch schrittweise.

Die Reform betrifft nicht nur Unternehmen mit elektrischen Fahrzeugen. Auch für zahlreiche Diesel-Lkw sind Veränderungen bei den Mautkategorien vorgesehen.

Wie funktioniert die Schweizer Schwerverkehrsabgabe?

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe gilt grundsätzlich für Gütertransportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.

Anders als in Deutschland wird die Maut in der Schweiz nicht ausschließlich auf Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen erhoben. Sie gilt auf dem gesamten öffentlichen Straßennetz, einschließlich Haupt- und Nebenstraßen.

Die Höhe der Abgabe hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Der gefahrenen Strecke innerhalb der Schweiz
  • Dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs
  • Der jeweiligen Emissions- beziehungsweise Abgabekategorie

Dadurch kann die LSVA insbesondere für schwere Fahrzeuge im internationalen Fernverkehr einen erheblichen Kostenfaktor darstellen.

Die Einnahmen dienen unter anderem dazu, die durch den Schwerverkehr verursachten Kosten zu decken und die Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene zu unterstützen.

Eine Ausnahme bleibt für bestimmte emissionsfreie Lieferwagen bestehen. Fahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht aufgrund des zusätzlichen Gewichts des emissionsfreien Antriebs höchstens 4,25 Tonnen beträgt, sollen weiterhin von der LSVA ausgenommen bleiben.

Ab 2031 steigen die Mautkosten für Elektro-Lkw

Mit der Reform endet die vollständige Mautbefreiung für Elektro- und Wasserstoff-Lkw zum 31. Dezember 2030.

Ab dem darauffolgenden Jahr werden diese Fahrzeuge schrittweise in das reguläre Mautsystem aufgenommen. Dabei erhalten sie zunächst deutliche Preisnachlässe, die über mehrere Jahre reduziert werden.

Die vorgesehenen Mindestrabatte entwickeln sich folgendermaßen:

Jahr Mautrabatt
2031 70 %
2032 50 %
2033 30 %
2034 20 %
2035 10 %
Ab 2036 Kein Rabatt mehr

Das bedeutet beispielsweise: Beträgt die reguläre Maut für eine bestimmte Fahrt 100 Schweizer Franken, würden bei einem Rabatt von 70 Prozent im Jahr 2031 lediglich 30 Franken anfallen.

Ab 2036 sollen Elektro- und Wasserstoff-Lkw grundsätzlich den regulären Mautsatz ihrer jeweiligen Kategorie bezahlen.

Für Transportunternehmen ist diese Entwicklung besonders relevant, weil die Mautkosten unmittelbar in die Fahrzeugkostenrechnung und die Kalkulation einzelner Transportaufträge einfließen.

Warum die Schweiz ihre Mautregelungen verändert

Die Schweiz gehört zu den europäischen Ländern mit einem besonders hohen Anteil elektrisch angetriebener schwerer Nutzfahrzeuge bei den Neuzulassungen.

Im ersten Halbjahr 2026 lag der Anteil batterieelektrischer Lkw bei den Neuzulassungen von Fahrzeugen ab 16 Tonnen bei rund 26 Prozent.

Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist die bisherige vollständige Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe. Dadurch können Unternehmen beim Einsatz von E-Lkw erhebliche Betriebskosten einsparen.

Mit zunehmender Elektrifizierung entstehen jedoch neue Herausforderungen für die Finanzierung des Verkehrssystems.

Würden immer mehr Lkw dauerhaft von der Maut befreit bleiben, könnten die Einnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe langfristig zurückgehen.

Die Schweiz möchte deshalb erreichen, dass sich auch emissionsfreie Nutzfahrzeuge künftig an den Infrastrukturkosten beteiligen.

Gleichzeitig sollen die zeitlich begrenzten Rabatte verhindern, dass der Umstieg auf alternative Antriebe durch sofortige zusätzliche Kosten erschwert wird.

Auch Euro-6- und Euro-7-Lkw sind betroffen

Neben den emissionsfreien Fahrzeugen verändert die Reform auch die Einstufung konventioneller Nutzfahrzeuge.

Besonders relevant ist die geplante Neueinstufung von Euro-6-Lkw. Diese gehören bislang zur günstigsten LSVA-Kategorie und sind im europäischen Güterverkehr weit verbreitet.

Künftig sollen sie in die zweitgünstigste Kategorie wechseln. Dadurch könnte sich die Mautbelastung für viele Transportunternehmen erhöhen, auch wenn sie keine Elektrofahrzeuge einsetzen.

Für Fahrzeuge der neuen Abgasnorm Euro 7 ist ebenfalls eine Zuordnung zu dieser Kategorie vorgesehen. Allerdings sollen diese bis 2035 von zusätzlichen Vergünstigungen profitieren können.

Die konkreten Tarife sowie die endgültige Zuordnung der Fahrzeugtypen müssen noch durch den Schweizer Bundesrat geregelt werden.

Für Unternehmen bedeutet das, dass nicht nur die Antriebsart, sondern auch die Emissionsklasse bei zukünftigen Investitionen stärker berücksichtigt werden muss.

Mehr Planungssicherheit für die Transportbranche

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Ankündigung zukünftiger Änderungen.

Künftig sollen Anpassungen bei der Zuordnung von Fahrzeugen zu den LSVA-Kategorien mit einem Vorlauf von sieben Jahren angekündigt werden.

Diese Regelung soll die Planungssicherheit für Transportunternehmen verbessern.

Die Anschaffung eines schweren Nutzfahrzeugs stellt eine langfristige Investition dar. Neben dem Kaufpreis spielen Kraftstoff- beziehungsweise Energiekosten, Wartung, Versicherung und Maut eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit.

Ändern sich Mauttarife oder Fahrzeugkategorien kurzfristig, kann das erhebliche Auswirkungen auf die ursprünglich kalkulierten Betriebskosten haben.

Durch längere Ankündigungsfristen können Speditionen solche Veränderungen frühzeitig berücksichtigen.

Insbesondere Unternehmen mit regelmäßigem Schweizverkehr profitieren davon, wenn sie zukünftige Mautkosten bereits bei der

Unterschiedliche Mautregelungen in Europa

Die Schweiz ist nicht das einzige Land, das seine Mautregelungen für emissionsfreie Nutzfahrzeuge anpasst.

Allerdings unterscheiden sich die nationalen Regelungen teilweise erheblich.

In Deutschland bleiben Elektro-Lkw bis zum 30. Juni 2031 vollständig von der Lkw-Maut befreit. Für emissionsfreie Fahrzeuge unter 4,25 Tonnen gilt die Befreiung dauerhaft.

Österreich erhebt bereits heute eine kilometerabhängige Maut für Elektro-Lkw. Dort profitieren emissionsfreie Fahrzeuge jedoch bis 2030 von einem Rabatt von 75 Prozent.

Die Schweiz entscheidet sich damit für einen schrittweisen Übergang. Während emissionsfreie Fahrzeuge zunächst weiterhin finanziell begünstigt werden, soll ihre Mautbelastung langfristig an das reguläre System angepasst werden.

Für international tätige Speditionen können diese Unterschiede bei der Routenplanung und Transportkalkulation eine wichtige Rolle spielen.

Ein Transport durch mehrere Länder kann abhängig vom eingesetzten Fahrzeug und den jeweiligen Mautvorschriften unterschiedlich hohe Kosten verursachen.

Was Transportunternehmen jetzt beachten sollten

Auch wenn die neuen Regelungen erst ab 2031 greifen, sollten sich Transportunternehmen frühzeitig mit den möglichen finanziellen Auswirkungen beschäftigen.

Besonders wichtig ist die langfristige Betrachtung der gesamten Fahrzeugkosten.

Ein Elektro-Lkw kann durch niedrigere Energiekosten und zeitlich begrenzte Mautbefreiungen wirtschaftliche Vorteile bieten. Diese müssen jedoch den höheren Anschaffungskosten und den künftig steigenden Mautbelastungen gegenübergestellt werden.

Für Unternehmen mit regelmäßigem Schweizverkehr empfiehlt es sich daher, die zukünftigen LSVA-Kosten bereits heute in Investitionsrechnungen und längerfristige Transportverträge einzubeziehen.

Auch die Entwicklung der Abgabekategorien für Euro-6- und Euro-7-Fahrzeuge sollte beobachtet werden.

Noch sind nicht alle Einzelheiten endgültig geregelt. Nach der parlamentarischen Verabschiedung muss der Bundesrat die konkreten Tarife und weitere Bestimmungen festlegen. Außerdem ist die Referendumsfrist zu berücksichtigen.

Fazit

Die Reform der Schweizer Schwerverkehrsabgabe verändert die Kostenstruktur im Güterkraftverkehr. Ab 2031 werden auch Elektro- und Wasserstoff-Lkw mautpflichtig, wobei die zunächst hohen Rabatte bis 2036 auslaufen sollen.

Gleichzeitig sind Änderungen für Euro-6- und Euro-7-Fahrzeuge vorgesehen. Damit können sowohl emissionsfreie als auch konventionelle Lkw von steigenden Kosten betroffen sein.

Für Transportunternehmen entsteht dadurch zusätzlicher Kalkulationsbedarf. Wer regelmäßig in die Schweiz fährt oder neue Fahrzeuge anschaffen möchte, sollte die zukünftige Entwicklung der Maut frühzeitig berücksichtigen.

Die Reform zeigt, dass die Wirtschaftlichkeit eines Lkw langfristig nicht allein von seinem Antrieb abhängt. Entscheidend sind die gesamten Betriebskosten – einschließlich der zukünftigen Mautbelastung.

Quellen

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