Telefon
Rückruf
Kontakt

LKW-Fahrverbot in Deutschland an Ostern 2025

Güterkraftverkehr 1X1

LKW-Fahrverbot in Deutschland ab Ostern 2025

Kurz gesagt: In Deutschland gelten für LKW über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für LKW mit Anhängern spezifische Fahrverbote, die auch rund um Ostern 2025 zu beachten sind. Hier ein Überblick.

Karfreitag (18. April 2025)

  • Verbotene Fahrzeit: 00:00 – 22:00 Uhr
  • Gültigkeit: bundesweit​

Ostersonntag (20. April 2025)

  • Verbotene Fahrzeit: 00:00 – 22:00 Uhr
  • Gültigkeit: bundesweit​

Ostermontag (21. April 2025)

  • Verbotene Fahrzeit: 00:00 – 22:00 Uhr
  • Gültigkeit: bundesweit​

Diese Fahrverbote betreffen alle LKW über 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhängern, unabhängig vom Gewicht des Anhängers. Sie gelten für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern sowie für damit verbundene Leerfahrten.

Allgemeine Sonn- und Feiertagsfahrverbote

Zusätzlich zu den Osterfeiertagen gilt in Deutschland ein generelles Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen sowie für LKW mit Anhängern an allen Sonntagen und bestimmten Feiertagen von 00:00 bis 22:00 Uhr.

Ausnahmen vom Fahrverbot

Es gibt spezifische Ausnahmen, unter anderem für:

  • Transport von frischer Milch, Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse
  • Kombinierter Güterverkehr Schiene–Straße oder Hafen–Straße
  • Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz​

 

Für andere dringende Transporte kann eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. ​

Hier sind noch alle Feiertags-Fahrverbote für Lkw im Jahr 2025 im Überblick.

An folgenden Feiertagen im Jahr 2025 gilt das Lkw-Fahrverbot von 00:00 bis 22:00 Uhr:​

Bundesweit gültige Feiertage:

  • 01. Januar (Neujahr)
  • 18. April (Karfreitag)
  • 21. April (Ostermontag)
  • 01. Mai (Tag der Arbeit)
  • 29. Mai (Christi Himmelfahrt)
  • 09. Juni (Pfingstmontag)
  • 03. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
  • 25. Dezember (1. Weihnachtstag)
  • 26. Dezember (2. Weihnachtstag)​

 

Feiertage mit regionalem Fahrverbot:

  • 19. Juni (Fronleichnam): Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • 31. Oktober (Reformationstag): Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • 01. November (Allerheiligen): Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

An den genannten nicht bundeseinheitlichen Feiertagen gilt das Fahrverbot jeweils nur in den genannten Bundesländern. In allen anderen Bundesländern unterliegen Sie nicht dem Feiertagsfahrverbot für Lkw.

Nicht zu vergessen ist auch LKW-Fahrverbot am Samstag in den Sommerferien. Das gilt vom 1. Juli bis 31. August für LKW ab 7,5 Tonnen und Anhänger hinter dem LKW an bestimmten Strecken zwischen 07:00 und 22:00 Uhr.

Für Transportunternehmen ist es essenziell, die Fahrverbote im Jahr 2025 zu berücksichtigen, um Bußgelder und Verzögerungen zu vermeiden. Eine sorgfältige Routen- und Zeitplanung sowie das Prüfen möglicher Ausnahmen können helfen, den Betrieb effizient zu gestalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google

stets informiert

Weiteres aus unserem Blog

mailfino - Newsletter und Formulare Abonniere unseren Newsletter!
Absenden
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner