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Niedrigwasser setzt Lieferketten unter Druck: Lkw sollen Binnenschifffahrt entlasten

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Niedrigwasser setzt Lieferketten unter Druck: Lkw sollen Binnenschifffahrt entlasten

Kurz gesagt: Anhaltend niedrige Wasserstände beeinträchtigen derzeit die Binnenschifffahrt und damit wichtige Lieferketten in Deutschland. Berlin und Brandenburg haben deshalb das Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie teilweise das Samstagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte bis zum 31. August 2026 gelockert. Der BGL begrüßt die zusätzlichen Möglichkeiten grundsätzlich, warnt jedoch davor, die Kapazitäten des Straßengüterverkehrs zu überschätzen.

Mehr Lkw auf der Straße können die Folgen des Niedrigwassers nur teilweise auffangen

Die anhaltend niedrigen Wasserstände auf deutschen Flüssen stellen die Transport- und Logistikbranche aktuell vor große Herausforderungen. Besonders betroffen ist die Binnenschifffahrt. Wenn Schiffe aufgrund geringer Fahrrinnentiefen weniger Ladung aufnehmen können oder einzelne Strecken nur eingeschränkt befahrbar sind, müssen Unternehmen kurzfristig nach alternativen Transportwegen suchen.

Neben der Schiene rückt dabei vor allem der Straßengüterverkehr in den Mittelpunkt. Um zusätzliche Transportkapazitäten zu ermöglichen, haben inzwischen mehrere Bundesländer Ausnahmen von bestehenden Lkw-Fahrverboten beschlossen. Auch Berlin und Brandenburg haben reagiert und befristete Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot eingeführt.

Berlin und Brandenburg lockern Fahrverbote bis Ende August

Die gemeinsame Ausnahmeregelung von Berlin und Brandenburg gilt bis einschließlich 31. August 2026. Betroffen sind geschäftsmäßige oder entgeltliche Gütertransporte, wenn die jeweiligen Güter normalerweise über Binnenschifffahrtsstraßen transportiert würden und ihre Beförderung aufgrund des Niedrigwassers beeinträchtigt ist.

Auch notwendige Leerfahrten, die unmittelbar mit diesen Transporten zusammenhängen, sind von der Regelung erfasst. Die Ausnahme gilt für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern. Großraum- und Schwertransporte sind nach der von Berlin und Brandenburg veröffentlichten Regelung hingegen grundsätzlich nicht eingeschlossen.

Zusätzlich wurde für die betroffenen Transporte das Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung gelockert. Dieses beschränkt während der Hauptreisezeit grundsätzlich an Samstagen vom 1. Juli bis 31. August den Lkw-Verkehr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen.

Wichtig für Transportunternehmen: Das allgemeine Sonntagsfahrverbot wurde damit nicht vollständig aufgehoben. Transporte ohne Zusammenhang mit den Folgen des Niedrigwassers bleiben weiterhin von den bestehenden Fahrverboten betroffen. Normalerweise dürfen Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger bei geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Güterbeförderungen an Sonn- und Feiertagen zwischen 0:00 und 22:00 Uhr nicht fahren.

Warum die Binnenschifffahrt nicht einfach durch Lkw ersetzt werden kann

Auf den ersten Blick scheint die Verlagerung auf die Straße eine schnelle Lösung zu sein. In der Praxis sind die Möglichkeiten allerdings begrenzt.

Darauf weist auch Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), hin. Gegenüber rbb24 Inforadio bezeichnete er die Maßnahmen der Länder als „gut gemeint“. Einzelne Versorgungsengpässe könnten mit zusätzlichen Lkw-Fahrten durchaus verhindert werden. Eine umfassende Lösung für die eingeschränkte Binnenschifffahrt sei dies jedoch nicht.

Der Grund liegt vor allem in den unterschiedlichen Transportkapazitäten.

Engelhardt nennt dazu ein anschauliches Beispiel: Kann ein Binnenschiff rund 1.000 Tonnen Güter transportieren und verfügt ein Lkw über etwa 25 Tonnen Zuladung, wären rechnerisch ungefähr 40 Lkw notwendig, um nur dieses eine Schiff zu ersetzen.

Bei zahlreichen betroffenen Schiffen würde der zusätzliche Bedarf an Fahrzeugen und Fahrern entsprechend schnell steigen. Eine vollständige Verlagerung größerer Mengen von der Wasserstraße auf die Straße ist deshalb kurzfristig kaum möglich.

Fahrermangel begrenzt die zusätzlichen Möglichkeiten

Eine weitere Herausforderung ist der seit Jahren bestehende Fahrermangel.

Selbst wenn zusätzliche Fahrzeiten am Wochenende rechtlich ermöglicht werden, stehen dadurch nicht automatisch zusätzliche Fahrer und Fahrzeuge zur Verfügung. Viele Transportunternehmen nutzen ihre vorhandenen Kapazitäten bereits während der regulären Woche intensiv.

Der BGL rechnet deshalb nicht damit, dass durch die Lockerungen plötzlich eine große Anzahl zusätzlicher Lkw auf den Autobahnen unterwegs sein wird. Nach Einschätzung Engelhardts können die Regelungen vor allem in einzelnen kritischen Situationen helfen – beispielsweise wenn Produktionsbetriebe dringend Rohstoffe benötigen oder Versorgungsengpässe drohen.

Für die gesamte Transportmenge, die normalerweise von Binnenschiffen übernommen wird, reichen die vorhandenen Straßenkapazitäten jedoch nicht aus.

Lenk- und Ruhezeiten gelten weiterhin

Für Transportunternehmen besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Sonntagsfahrverbot und den gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten.

Eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot bedeutet nicht automatisch, dass Fahrer länger fahren dürfen.

Die europäischen Sozialvorschriften gelten weiterhin. Nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 darf die tägliche Lenkzeit grundsätzlich neun Stunden nicht überschreiten. Zweimal pro Woche darf sie auf maximal zehn Stunden verlängert werden. Die wöchentliche Lenkzeit darf grundsätzlich höchstens 56 Stunden betragen, innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen höchstens 90 Stunden. Auch die vorgeschriebenen täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten bleiben bestehen.

Das bedeutet: Zusätzliche Sonntagsfahrten müssen in der Touren- und Personalplanung berücksichtigt werden. Ein Fahrer, der am Sonntag eingesetzt wird, kann nicht automatisch zusätzliche Arbeits- und Lenkzeit leisten. Die bestehenden Vorschriften müssen weiterhin vollständig eingehalten werden.

Genau deshalb fordert der BGL eine möglichst klare und zentrale Koordinierung der Maßnahmen. Unterschiedliche Regelungen zwischen den Bundesländern können für Transportunternehmen insbesondere bei längeren Transporten zusätzlichen organisatorischen Aufwand verursachen.

Bund und Länder setzen nicht nur auf die Straße

Die Lockerungen der Lkw-Fahrverbote sind allerdings nur ein Teil der aktuellen Maßnahmen.

Das Bundesverkehrsministerium hat gemeinsam mit den Ländern weitere Schritte angekündigt, um die Lieferketten während der Niedrigwasserphase zu stabilisieren. Neben zusätzlichen Möglichkeiten für den Straßengüterverkehr sollen auch Kapazitäten auf der Schiene genutzt und Umschlagmöglichkeiten flexibler gestaltet werden.

DB InfraGO stellt nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten zusätzliche Trassen für den Güterverkehr auf wichtigen Strecken entlang des Rheins bereit. Gleichzeitig sollen Baustellen auf Autobahnen koordiniert werden, damit zusätzliche Ausweichverkehre möglichst wenig behindert werden. Für bestimmte Umschlaganlagen wurden außerdem die Nutzungsmöglichkeiten vorübergehend flexibilisiert.

Langfristig möchte der Bund zudem die Widerstandsfähigkeit der Binnenschifffahrt gegenüber Niedrigwasser verbessern. Dazu gehören beispielsweise niedrigwasseroptimierte Schiffe, verbesserte Wasserstandsvorhersagen und Investitionen in wichtige Wasserstraßen.

Fazit

Die Lockerung der Lkw-Fahrverbote in Berlin, Brandenburg und weiteren Bundesländern schafft kurzfristig zusätzliche Flexibilität für die Transportbranche. Besonders bei drohenden Versorgungsengpässen oder Produktionsausfällen können zusätzliche Fahrmöglichkeiten am Wochenende helfen, dringend benötigte Güter rechtzeitig ans Ziel zu bringen.

Eine vollständige Kompensation der eingeschränkten Binnenschifffahrt durch Lkw ist jedoch kaum möglich. Ein einziges Binnenschiff kann Ladungsmengen transportieren, für die auf der Straße zahlreiche Lkw benötigt werden. Hinzu kommen der bestehende Fahrermangel, begrenzte Fahrzeugkapazitäten und die weiterhin geltenden Lenk- und Ruhezeiten.

Für Transportunternehmen bedeutet die aktuelle Situation deshalb vor allem eines: Die Ausnahmeregelungen schaffen zusätzliche Möglichkeiten, müssen aber genau geprüft und sorgfältig in die Tourenplanung integriert werden. Entscheidend wird sein, Straße, Schiene und Wasserstraße möglichst gut miteinander zu koordinieren, damit Lieferketten trotz des Niedrigwassers stabil bleiben.

 

Quellen

rbb24 Inforadio: „BGL: Sonntagsfahrverbots-Lockerung für LKW hilft nur partiell“, 15. August 2026, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg und Land Berlin: „Berlin und Brandenburg erleichtern Gütertransporte wegen Niedrigwassers“, 12. August 2026, Bundesministerium für Verkehr: „Niedrigwasser: Bund und Länder verstärken Maßnahmen für sichere Lieferketten“, 12. August 2026, Bundesministerium für Verkehr: „Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit“, Straßenverkehrs-Ordnung: § 30 Sonn- und Feiertagsfahrverbot, EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten.

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