Einführung von E-Learning
Die Einführung von E-Learning in die Weiterbildung der Berufskraftfahrer ist ein Meilenstein in der modernen Bildung. Durch digitale Lernplattformen und interaktive Inhalte können Fahrer ihre Weiterbildung flexibel gestalten und von überall aus lernen. Dies ermöglicht es Berufstätigen, ihre Weiterbildung besser in ihren Arbeitsalltag zu integrieren, ohne lange Reisezeiten oder Einschränkungen durch Präsenzveranstaltungen. Die E-Learning-Module bieten zudem eine effiziente Möglichkeit, den Lernfortschritt zu verfolgen und auf individuelle Bedürfnisse einzugehen.
Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation in Fremdsprachen
Wer die Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation ablegen wollte, konnte es bis jetzt nur auf der Deutschen Sprache tun. Künftig soll es auch auf einer der 8 anderen Sprachen möglich sein. Hierzu zählen folgende Sprachen: Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
Ukraine-Ausnahme-Verordnung
Um den Zugang zum Fahrerberuf in Deutschland zu erleichtern, hat das Kabinett die nationale Ukraine-Ausnahme-Verordnung beschlossen: Die Verordnung (EU) 2022/1280 ermöglicht den Mitgliedstaaten, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise anzuerkennen, wenn sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren. Dies wäre aber auf die Dauer des Schutzstatus begrenzt.
Es ist auch geplant, die Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung aufzunehmen. Damit ist der Umtausch der Fahrerlaubnis auch prüfungsfrei möglich.
Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi.
Zum Schluss die Worte von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing:
“Wir wirken dem Fachkräftemangel entgegen und erleichtern Kraftfahrern den Zugang zum Beruf. Denn ohne sie steht die Logistik still, ohne sie ist kein Wachstum möglich. Dabei nutzen wir auch die Chancen der Digitalisierung. Durch die Einführung von digitalem Unterricht in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung wird diese moderner und flexibler und das Berufsbild insgesamt attraktiver. Die novellierte Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung senkt aber auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Künftig kann die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Ukrainische Berufskraftfahrer können ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.”