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Tachographenpflicht ab 2026

Güterkraftverkehr 1x1

Tachographenpflicht ab 2026: Neue Vorgaben für Kleintransporter, Fahrer und Flottenmanagement

Kurz gesagt: Ab dem 1. Juli 2026 wird die Tachographenpflicht erstmals auf Kleintransporter und Vans ausgeweitet, die über 2,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (inkl. Anhänger) liegen und grenzüberschreitend im Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden. Damit müssen auch leichte Nutzfahrzeuge künftig Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten aufzeichnen. Für Flottenbetreiber und Fahrpersonal bringt das sowohl technische als auch organisatorische Neuerungen mit sich, die weit über den bisherigen Transporterbetrieb hinausgehen.

Neue Vorgaben für leichte Nutzfahrzeuge: Wer künftig einen Tachographen benötigt

Ab Mitte 2026 werden Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen zur Ausrüstung mit einem intelligenten Tachographen verpflichtet, sofern sie internationalen Güterverkehr durchführen. Der Tachograph dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten und soll europaweit für mehr Verkehrssicherheit, fairen Wettbewerb und bessere Arbeitsbedingungen sorgen. Ausgenommen sind bestimmte Sonderfälle wie beispielsweise Werkverkehr, sofern das Fahren nicht die Haupttätigkeit darstellt.

Parallel dazu wurde seit 2023 bereits die zweite Generation intelligenter Tachographen (DTCO 4.1 und höher) in Fahrzeugen über 3,5 Tonnen eingeführt. Viele Unternehmen haben hierfür bereits umgerüstet, weshalb die kommenden Regelungen ein weiterer Baustein im EU-Mobilitätspaket I sind.

Neue Pflichten für Unternehmen: Installation, Compliance und Datenmanagement

Mit der Ausweitung der Tachographenpflicht kommen umfangreiche Aufgaben auf Flottenbetreiber zu. Dazu gehören unter anderem der fachgerechte Einbau und die regelmäßige Überprüfung der Geräte, die Aktivierung einer Unternehmenssperre zum Schutz der Daten und die strukturierte Tourenplanung gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Darüber hinaus müssen Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten lückenlos aufgezeichnet, Tachographen- und Fahrerkartendaten regelmäßig heruntergeladen, mindestens zwölf Monate archiviert und dem Kontrollpersonal bei Bedarf bereitgestellt werden. Auch Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für das Fahrpersonal werden verpflichtend, da die korrekte Bedienung der Geräte und die Einhaltung von Kabotage-, Entsende- und Arbeitszeitregelungen sicherzustellen sind.

Pflichten für Fahrpersonal: Fahrerkarte, Dokumentation und Kontrollbereitschaft

Auch Fahrerinnen und Fahrer müssen sich auf neue Anforderungen einstellen. Sie benötigen künftig eine Fahrerkarte, führen diese während der Fahrt mit sich, erfassen ihre Aktivitäten täglich und ergänzen manuell Tätigkeiten, die der Tachograph nicht automatisch aufzeichnet. Zusätzlich besteht die Pflicht zur Mitwirkung bei Kontrollen und beim Download der Fahrzeug- und Fahrerkartendaten. Auch die regelmäßige Funktionskontrolle des Tachographen sowie die Teilnahme an Schulungen gehören künftig zum Arbeitsalltag.

Was gilt bei nationalen Fahrten? Nutzung im „Out-of-Scope“-Modus

Eine wichtige Frage betrifft Fahrzeuge, die sowohl national als auch international eingesetzt werden. Für rein nationale Einsätze gelten weiterhin die jeweiligen nationalen Fahrpersonalregelungen, wodurch aktuell keine generelle Pflicht zur Nutzung des Tachographen besteht. Wird ein Gerät dennoch eingebaut, kann es in den Modus „Out-of-Scope“ versetzt werden. In diesem Zustand bleibt der Datensatz vollständig, Warnmeldungen zu Lenkzeitverstößen oder fehlenden Fahrerkarten werden aber unterdrückt. Für Kontrollen hat dies keine negativen Konsequenzen. Dennoch sollte stets geprüft werden, welche Vorgaben im jeweiligen EU-Land zusätzlich gelten.

Technische Besonderheiten: Geschwindigkeitsspeicher, V-max und Unfallanalyse

Ein weiterer Aspekt betrifft die Frage nach Geschwindigkeitsüberwachung. Während Fahrzeuge über 3,5 Tonnen einen gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer besitzen, gibt es für die neue Zielgruppe der 2,5- bis 3,5-Tonnen-Fahrzeuge keine solche Vorgabe. Werkstätten sollen daher bei der Kalibrierung die V-max auf 220 km/h setzen, damit keine ungewollten Geschwindigkeitsüberschreitungen gespeichert werden. Dennoch verfügen intelligente Tachographen über einen internen Geschwindigkeitsspeicher, der die letzten 24 Stunden reiner Fahrzeit sekundengenau ablegt — diese Daten können z. B. nach Unfällen ausgewertet werden. Selbstverständlich müssen zusätzlich weiterhin alle nationalen Tempolimits eingehalten werden.

Umstellung und Planung: Werkstattkapazitäten, Kosten und Schulungsaufwand

Die Umrüstung bedeutet für viele Flotten zusätzliche Kosten sowie einen erhöhten organisatorischen Aufwand. Neben der Anschaffung der Geräte sind Einbauten, Kalibrierungen, Softwareanpassungen sowie Schulungen für Fahrpersonal und Disposition erforderlich. Hinzu kommen mögliche Engpässe in Werkstätten, da die Industrie europaweit umrüsten muss. Eine frühzeitige Planung wird deshalb empfohlen, um Verzögerungen zu vermeiden und personelle Ressourcen rechtzeitig vorzubereiten.

Vorteile für Flotten und Fahrer: Sicherheit, Transparenz und Effizienzgewinn

Trotz der Umstellung bringt die Pflicht zum Tachographen messbare Vorteile. Mit der präzisen Aufzeichnung von Arbeits- und Ruhezeiten erhöht sich die Verkehrssicherheit, Verstöße werden reduziert und Arbeitszeitabrechnungen werden transparenter. Für Flotten ergeben sich Effizienzpotenziale in der Routen- und Einsatzplanung, bei der Abrechnung von Mautgebühren und in der Kommunikation mit Kunden und Fahrpersonal. Moderne Flottenmanagementlösungen können Tachographendaten automatisiert auswerten, archivieren und in Echtzeit bereitstellen. Dadurch wird die Steuerung des Fuhrparks erleichtert, Leerfahrten werden reduziert und administrative Aufgaben sinken.

Fazit

Die Ausweitung der Tachographenpflicht auf leichte Nutzfahrzeuge ab Juli 2026 ist ein wichtiger Schritt im europäischen Mobilitätspaket. Sie sorgt für mehr Fairness im Wettbewerb, erhöht die Verkehrssicherheit und schützt Fahrpersonal durch verbindliche Arbeitszeitregelungen. Gleichzeitig stellt die Umstellung viele Unternehmen vor organisatorische und technische Herausforderungen. Wer sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt, Schulungen plant und Werkstattkapazitäten sichert, wird langfristig profitieren — sowohl durch mehr Sicherheit als auch durch effizientere Abläufe im Flottenalltag.

Quelle: lfleet.vdo.de

2 Responses

  1. Moin,
    ich gehe einmal davon aus, dass „Handwerkereimer“ davon ausgenommen sind/ werden. Jedoch stellt sich mir dann die Frage, sind wir Monteure auch international davon ausgenommen? Was ist, wenn ich z.B. einen Messestand geladen habe, traut man meinen blauen Augen, wenn ich versichere, dass ich diesen nicht nur transportiere, sondern auch vor Ort montiere. Oder muss ich Dokumente haben, die diesen Ablauf bestätigen.
    Beste Grüße

  2. Hallo Dirk,

    wenn dein Transporter zwischen 2,5 t und 3,5 t wiegen und du grenzüberschreitend Güter transportierst, gilt ab dem 1. Juli 2026 die Tachographenpflicht – unabhängig davon, ob du vor Ort auch montierst. Eine mündliche Versicherung vor Ort reicht bei Kontrollen nicht aus. Entscheidend ist die rechtliche Einordnung des Verkehrs. Nur national eingesetzte Fahrzeuge ohne internationalen Transport brauchen in der Regel keinen Tachographen. Dokumente über Montageleistungen helfen bei Kontrollen, ersetzen aber keine Pflicht zur Aufzeichnung, wenn die Fahrt als internationaler Verkehr gilt.

    Liebe Grüße aus Minden
    Verkehrsleiter Team

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