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Fremde Fahrerkarte bei Kontrolle entdeckt: Warum das für Unternehmen schnell teuer wird

Güterkraftverkehr 1x1

Fremde Fahrerkarte bei Kontrolle entdeckt: Warum das für Unternehmen schnell teuer wird

Kurz gesagt: Bei einer Schwerpunktkontrolle im gewerblichen Güterverkehr auf A3 und B43a wurden zahlreiche Verstöße festgestellt, darunter auch ein Fall mit fremder Fahrerkarte. Solche Sachverhalte sind für Unternehmen besonders riskant, weil sie nicht nur Bußgelder auslösen können, sondern regelmäßig eine Prüfung der gesamten Betriebsorganisation nach sich ziehen: Disposition, Unterweisung, Download- und Auswertungsroutinen sowie Verantwortlichkeiten.

Vielfältige Beanstandungen bei Kontrollen – ein bekanntes Muster

In der veröffentlichten Meldung zur Kontrolle wird ein breites Spektrum an Beanstandungen beschrieben, das von Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten über Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu technischen Mängeln und fehlenden Genehmigungen reicht. Besonders deutlich wird, wie schnell es eskaliert, wenn die Fahrerkarte nicht korrekt genutzt wird: In einem geschilderten Fall wurde eine fremde Fahrerkarte eingelegt; in der Folge wurde eine Strafanzeige gefertigt. Solche Fälle sind in der Praxis fast nie „nur ein Fehler des Fahrers“, sondern werden von Behörden als Hinweis auf mangelhafte Kontrolle und unzureichende Compliance-Prozesse im Unternehmen gewertet.

Wenn Verstöße gebündelt auftreten

Ein weiterer typischer Befund aus dem Kontrollbericht ist ein Fahrzeuggespann, das ohne eingelegte Fahrerkarte unterwegs war, während zugleich die erforderliche Lizenz zur Teilnahme am Güterverkehr fehlte. Das zeigt, wie häufig Verstöße gebündelt auftreten: Wer Dokumente, Pflichten und Technik nicht in einem stabilen System führt, sammelt in Kontrollen selten nur einen einzelnen Punkt ein. Ergänzend wird ein Fall beschrieben, in dem ein erheblicher technischer Mangel zur Untersagung der Weiterfahrt führte. Das ist für Unternehmer betriebswirtschaftlich relevant, weil es nicht nur Geld kostet, sondern Lieferketten, Kundenbeziehungen und Dispositionsplanung unmittelbar trifft.

Fahrerkarte und Tachograph: rechtlich kein Graubereich

Aus rechtlicher Sicht ist die Ausgangslage eindeutig: Die Fahrerkarte ist personenbezogen, sie darf nicht an Dritte überlassen werden und sie ist ein zentrales Element der Nachweisführung im Straßenverkehr. Deshalb sind Manipulationen oder Umgehungen rund um Fahrerkarte und Tachograph für Behörden ein besonders sensibler Bereich. Gleichzeitig sind Unternehmer und Verkehrsverantwortliche nicht damit geschützt, dass „der Fahrer das gemacht hat“. Sobald der Eindruck entsteht, dass im Betrieb kein wirksames System aus Unterweisung, Kontrolle und Reaktion existiert, wird aus einem Vorfall schnell eine Organisationsfrage, die sich nicht mehr mit einem Satz erklären lässt.

Typische Ursachen aus der betrieblichen Praxis

In der Praxis entstehen solche Risiken häufig durch Zeitdruck und unrealistische Tourenplanung, durch fehlende oder nur mündliche Regeln zur Fahrerkartennutzung sowie durch Downloads, die zwar durchgeführt, aber nicht konsequent ausgewertet werden. Wer Daten nur sammelt, aber keine Maßnahmenkette etabliert, lässt wiederkehrende Auffälligkeiten laufen, bis sie an der Kontrollstelle sichtbar werden. Genau hier liegt der wirksamste Hebel: Ein sauberer Prozess verhindert nicht nur Verstöße, sondern macht den Betrieb im Prüf- und Streitfall beweisfähig.

Der professionelle Mindeststandard im Unternehmen

Ein professioneller Mindeststandard besteht aus klaren, nachweisbaren Regeln und festen Routinen. Dazu gehört eine schriftliche Anweisung, dass ausschließlich die eigene Fahrerkarte genutzt wird, ergänzt um ein verbindliches Vorgehen bei Verlust, Diebstahl oder Defekt. Ebenso wichtig ist ein Download- und Archivplan für Fahrerkarte und Massenspeicher, gekoppelt an eine Auswertung, die Auffälligkeiten erkennt und dokumentierte Maßnahmen auslöst, etwa Unterweisungen, Anpassungen der Disposition oder arbeitsrechtliche Schritte. Parallel sollte es in der Disposition einen verpflichtenden Dokumentencheck vor Abfahrt geben, damit Lizenz- und Genehmigungsfragen nicht erst in der Kontrolle auffallen. Technisch braucht es eine nachvollziehbare Abfahrtskontrolle, weil gravierende Mängel nicht nur Bußgelder, sondern Stillstände verursachen können.

Fazit:

Es wird nicht nur „ein bisschen Tachograph“ geprüft, sondern die Realität der Betriebsführung. Wer Fahrerkarte, Sozialvorschriften, Dokumentenlage und Technik systematisch organisiert, senkt das Risiko erheblich und steht bei Kontrollen deutlich stabiler da.

Quellen: Presseportal (Polizeipräsidium Südost-Hessen), Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes, EU-Verordnung Nr. 165/2014, FPersV (BALM), EU-Kommission/Mobility and Transport/Tachograph

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