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Berufskraftfahrer­qualifikationsrecht: erleichterter Zugang zum Beruf für die Kraftfahrer

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Berufskraftfahrerqualifikationsrecht: erleichterter Zugang zum Beruf für die Kraftfahrer

Kurz gesagt: Die Logistik- und Transportbranche ist das Rückgrat unserer modernen Wirtschaft. Berufskraftfahrer spielen eine zentrale Rolle in dieser Branche, und ihre Qualifikation ist entscheidend für die Sicherheit und Effizienz auf den Straßen. Letzte Woche hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zugestimmt. Die Änderung soll dem Fahrermangel entgegenwirken und den Beruf des Kraftfahrers allgemein attraktiver machen. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick auf diese Änderung.

Einführung von E-Learning

Die Einführung von E-Learning in die Weiterbildung der Berufskraftfahrer ist ein Meilenstein in der modernen Bildung. Durch digitale Lernplattformen und interaktive Inhalte können Fahrer ihre Weiterbildung flexibel gestalten und von überall aus lernen. Dies ermöglicht es Berufstätigen, ihre Weiterbildung besser in ihren Arbeitsalltag zu integrieren, ohne lange Reisezeiten oder Einschränkungen durch Präsenzveranstaltungen. Die E-Learning-Module bieten zudem eine effiziente Möglichkeit, den Lernfortschritt zu verfolgen und auf individuelle Bedürfnisse einzugehen.

 

Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation in Fremdsprachen

Wer die Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation ablegen wollte, konnte es bis jetzt nur auf der Deutschen Sprache tun. Künftig soll es auch auf einer der 8 anderen Sprachen möglich sein. Hierzu zählen folgende Sprachen: Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

 

Ukraine-Ausnahme-Verordnung

Um den Zugang zum Fahrerberuf in Deutschland zu erleichtern, hat das Kabinett die nationale Ukraine-Ausnahme-Verordnung beschlossen: Die Verordnung (EU) 2022/1280 ermöglicht den Mitgliedstaaten, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise anzuerkennen, wenn sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren. Dies wäre aber auf die Dauer des Schutzstatus begrenzt.

Es ist auch geplant, die Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung aufzunehmen. Damit ist der Umtausch der Fahrerlaubnis auch prüfungsfrei möglich.

Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Erweiterung des Sprachenkatalogs für die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi.

 

Zum Schluss die Worte von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing:

“Wir wirken dem Fachkräftemangel entgegen und erleichtern Kraftfahrern den Zugang zum Beruf. Denn ohne sie steht die Logistik still, ohne sie ist kein Wachstum möglich. Dabei nutzen wir auch die Chancen der Digitalisierung. Durch die Einführung von digitalem Unterricht in der Berufskraftfahrer-Weiterbildung wird diese moderner und flexibler und das Berufsbild insgesamt attraktiver. Die novellierte Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung senkt aber auch die Hürden für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Künftig kann die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Ukrainische Berufskraftfahrer können ihre Qualifizierung anerkennen lassen, indem sie eine ergänzende Schulung und Prüfung absolvieren.”

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