Keine Toleranz mehr – Bußgelder und Fahrverbote drohen
Besonders hart trifft es Fahrzeuge, die noch mit einem analogen Fahrtenschreiber oder einer älteren digitalen Version ohne Smart-Technologie unterwegs sind. Für diese gilt die Pflicht zur Umrüstung bereits seit dem 1. Januar 2025. Wer hingegen über einen intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Generation verfügt, hat noch bis zum 28. August 2025 Zeit, um die neue Version (G2V2) zu installieren.
Dass Italien die Einhaltung der Vorschriften konsequent durchsetzt, zeigt ein aktueller Fall in Bari. Dort wurde am 1. März 2025 ein bulgarischer Sattelschlepper ohne den erforderlichen Tachografen gestoppt. Die Folgen: ein Bußgeld in Höhe von 866 Euro und der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis. Nun liegt es an den italienischen Justizbehörden, über die Dauer des Fahrverbots zu entscheiden – mindestens 15 Tage, maximal drei Monate.
Harte Sanktionen für Verstöße
Laut Artikel 179 der italienischen Straßenverkehrsordnung müssen sich Fahrer und Unternehmen auf erhebliche Strafen einstellen:
- Bußgelder zwischen 866 und 3464 Euro
- Abzug von zehn Punkten vom Fahrerqualifizierungsnachweis (CQC)
- Einbehalt des Führerscheins für 15 Tage bis drei Monate
Erweiterte Nachweispflicht: 56 Tage statt 28 Tage ab 2024
Zusätzlich zu den neuen Tachografenvorschriften gibt es eine bedeutende Änderung im Rahmen des EU-Mobilitätspakets I: Ab dem 31. Dezember 2024 müssen Fahrer ihre Daten für einen Zeitraum von 56 Tagen nachweisen. Dies bedeutet eine Verdopplung der bisherigen Aufbewahrungspflicht und soll die Einhaltung der Vorschriften sowie die Verkehrssicherheit verbessern.
Keine Bedenken für Fahrer
Fahrer müssen sich keine Sorgen machen. Bereits ausgegebene Fahrerkarten mit einer Speicherkapazität von 28 Tagen bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Zudem können diese Karten Daten speichern, bis der Speicher voll ist, was oft eine Speicherung über mehrere Monate ermöglicht.
Herausforderungen für Flottenbetreiber
Flottenbetreiber sollten sich auf einige wichtige Änderungen vorbereiten. Auch nach der Einführung der neuen 56-Tage-Fahrerkarten bleibt die Verpflichtung bestehen, die Daten alle 28 Tage herunterzuladen und zu archivieren. Eine Herausforderung könnte sich ergeben, wenn Unternehmen die neuen Karten in ihre Systeme integrieren müssen. Viele bestehende Software- und Hardwarelösungen sind möglicherweise nicht kompatibel mit dem verlängerten Aufzeichnungszeitraum. Daher empfiehlt es sich, die Systemkompatibilität frühzeitig zu überprüfen.
Mehr Transparenz bei Verstößen
Die verlängerte Aufbewahrungspflicht könnte es Behörden erleichtern, Regelverstöße aufzudecken. Zwar erwarten Experten nicht zwangsläufig eine Zunahme an aufgedeckten Verstößen, jedoch verbessert die erweiterte Datenspeicherung die Möglichkeit, Fahrverhalten genauer zu analysieren und potenzielle Regelverstöße besser zu identifizieren.
Vorteile der neuen Technologie
Die längere Nachweispflicht bringt auch Vorteile mit sich. Flottenbetreiber erhalten eine verbesserte Nachverfolgbarkeit von Fahrerdaten und können detailliertere Analysen des Fahrverhaltens durchführen. Dies trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Sicherheitsverbesserung im Fuhrpark zu ergreifen.
Fazit: Jetzt handeln, um Strafen und Probleme zu vermeiden!
Die neuen Vorschriften zur Tachografenpflicht und Nachweispflicht erfordern eine frühzeitige Anpassung von Fahrern und Unternehmen. Während Italien bereits empfindliche Strafen verhängt, müssen sich Flottenbetreiber zusätzlich auf die erweiterte Speicherdauer von Fahrerkarten vorbereiten. Wer rechtzeitig handelt, kann nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch von den verbesserten Kontroll- und Managementmöglichkeiten profitieren. Bleiben Sie informiert und sorgen Sie für eine reibungslose Umstellung!