Was ist das und wer braucht die EU-Fahrerbescheinigung?
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen für gewerblichen Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten, Nicht-EWR-Staaten oder aus der Schweiz beschäftigen, müssen Sie hierfür eine Fahrerbescheinigung beantragen. Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Eingeführt wurde es als Nachweis, damit keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten, Nicht-EWR-Staaten oder aus der Schweiz erfolgt.
Wie und wo kann man die Fahrerbescheinigung beantragen?
Die Fahrerbescheinigung wird auf Antrag des Inhabers einer Gemeinschaftslizenz für jeden Fahrer, der Staatsangehöriger eines Drittstaates ist, erteilt, den der Transportunternehmer rechtmäßig beschäftigt. Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Gemeinden, Samtgemeinden und Städten. Die Fahrerbescheinigung wird Eigentum des Transportunternehmers. Er muss sie dem Fahrer im Original zur Verfügung stellen, wenn dieser Transporte mit einer dem Unternehmer erteilten Gemeinschaftslizenz durchführt. Der Transportunternehmer muss eine beglaubigte Kopie der Fahrerbescheinigung in seinen Geschäftsräumen aufbewahren. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen.
Was wird für die Beantragung benötigt?
- Antrag
- Gemeinschaftslizenz
- Pass, Passersatz oder Ausweisersatz
- Führerschein
- Arbeitsgenehmigung
- Aufenthaltserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
- Bescheinigung über die Grundqualifikation oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Wie viel kostet die EU-Fahrerbescheinigung?
Das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Zur groben preislichen Orientierung für die Erteilung einer Fahrerbescheinigung mit beglaubigter Kopie ist mit ca. 80-100 Euro zu rechnen.
Was kann passieren, wenn der Fahrer bei der Kontrolle die EU-Bescheinigung nicht vorlegen kann?
Werden die erforderlichen Unterlagen nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht zur Prüfung ausgehändigt, können das Bundesamt für Güterverkehr sowie sonstige Kontrollberechtigte die Weiterfahrt solange untersagen, bis die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Wenn es solche überhaupt nicht gibt, kann dem Unternehmen ein Verdacht über die illegale Beschäftigung vorgeworfen und dadurch die EU-Lizenz abgezogen werden.
Bei Verstößen kann die Fahrerbescheinigung und ggf. sogar die Gemeinschaftslizenz entzogen werden.
Quellen: Serviceportal Niedersachsen, IHK Koblenz, Kreis Lippe, Kreis Herford, Landratsamt München.
2 Responses
Was ist wenn der Fahrer einen deutschen EU Führerschein und knbefristet Aufenthaltserlaubnis hat?
Hallo Herr Schell,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Es ist schwierig eine pauschale Aussage zu treffen, da es meistens auf viele Details in Kombination x,y ankommt.
Hier weitere Infos: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/weitere/berufskraftfahrer.
Oder im besten Fall direkt bei der Behörde vor Ort fragen.
Viele Grüße aus Minden
Das Team von Verkehrsleiter GmbH