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Mauterhöhung ab 01.12.2023

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Mauterhöhung ab 1. Dezember 2023

Kurz gesagt: Der Bundestag stimmt der Mauterhöhung ab dem 1. Dezember 2023 trotz großer Kritik zu.

Wie verändert sich die Maut ab dem 1. Dezember 2023?

Am Freitag, 20. Oktober 2023 hat der Bundestag die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen. Die massive Kritik von mehreren Verbandsvertretern aus der Speditions- und Logistikbranche hat die am Anfang geplante Erweiterung der LKW-Maut nicht wirklich beeinflusst.

Ab dem 1. Dezember 2023 wird ein neues Tarifmerkmal eingeführt – die Maut CO2-Emissionsklassen. Was bedeutet das? Zusätzlich zur bestehenden Maut wird ein Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß hinzugerechnet. Der CO2-Aufschlag wird in Höhe von 200,- Euro pro Tonne CO2 sein. Das gilt für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen. Die ab dem 1. Juli 2019 zugelassenen Fahrzeuge, Euro 6 und erdgasbetriebenen Fahrzeuge haben die Möglichkeit, unter gewissen Umständen günstiger eingestuft werden. Man soll dabei auch beachten, dass die Mautbefreiung für die erdgasbetriebenen Fahrzeuge am 31.12.2023 endet. Die Wasserstoffverbrenner, Elektrofahrzeuge und LKWs mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieben sind bis Ende 2025 von der CO2-Maut befreit.

Ab dem 1. Januar 2024 entfällt die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Fahrzeuge. Sie werden nach einer Klassifizierung in Schadstoffklassen mautpflichtig, analog dem mit Diesel betriebenen Fahrzeugen.

Ab dem 1. Juli 2024 werden alle Fahrzeuge mautpflichtig, die eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen haben. Dazu gehören nicht nur Solofahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, sondern auch Fahrzeugkombinationen, sofern deren Motorfahrzeug eine Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat.

Welche Emissionsklassen gibt es für die CO2-Differenzierung?

Es gibt insgesamt 5 Emissionsklassen. Je niedriger die CO2-Emission, desto besser und höher ist die Emissionsklasse. Wir stellen kurz die Emissionsklassen vor:

Klasse 1: die schlechteste Klasse mit den höchsten Kosten bezüglich des CO2-Aufschlages. Fahrzeuge mit dem Baujahr bis Juli 2019, können nicht besser als Klasse 1 eingestuft werden. Dieser Klasse werden auch von TollCollect automatisch alle registrierten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugeordnet. In dem Fall sollten die Kunden von TollCollect das überprüfen lassen und ggf. eine bessere Klasse beantragen.
Klasse 2 und Klasse 3: diese Klassen werden von TollCollect anhand der spezifischen CO2-Emissionen zugeordnet, nachdem man entsprechende Fahrzeugunterlagen im Portal hochgeladen hat.
Klasse 4: Emissionsarme, z.B. erdgasbetriebene, Fahrzeuge.
Klasse 5: emissionsfreie, z.B. elektrobatterie- oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge. Diese sind bis 31. Dezember 2025 mautbefreit.

Quellen: Deutscher Bundestag, SVG.

2 Antworten

  1. Moin aus Lünen,
    wenn ich das aus Eurem Text richtig verstehe, sind Fahrzeugkombis, deren Zugfzg. unter 3,5t ges.Masse ist, aber mit einem Anhänger diese ges.Masse trotzdem überschreitet, von der Maut befreit?
    Beste Grüße
    Dirk

  2. Hallo Dirk,

    vielen Dank für deinen Kommentar.
    Anbei findest du zusätzlich 2 Formulierungen von Toll Collect und die Links zu den jeweiligen Artikeln dazu :

    Toll Collect: „Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen wird ab Juli 2024 eingeführt. Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.“ (https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/erweiterung_lkw_maut/p1745_co2.html)

    „Darunter fallen sowohl Solofahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen als auch Fahrzeugkombinationen, deren Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.“
    (https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/erweiterung_lkw_maut/3_5_tonnen.html)

    Viele Grüße aus Minden

    Das Team von Verkehrsleiter GmbH

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