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Tachographen: Geschichte und Zukunft

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Tachographen: Geschichte und Zukunft

Kurz gesagt: Wozu dienen die Tachographen und welche Pflichten ergeben sich daraus.

Geschichte

Die Pflicht, Fahrzeuge mit Tachographen auszustatten soll allgemein die Straßen sicherer zu machen und einen fairen internationalen Wettbewerb zu ermöglichen.

Noch im Jahr 1935 wurde allgemeine Tachopflicht per Gesetz eingeführt. „Verkehrssicherungsgesetz“ erklärte in Deutschland den Tachographen vom 19.12.1952 für Lastkraftwagen über 7,5 T als obligatorisch.

Nach StVZO § 57a mussten neue LKW und Busse seit dem 23.03.1953 und alle älteren ab dem 23.12.1953 auch mit Tachographen ausgerüstet sein.

EWG-weit wurde das Kontrollgerät im Jahr 1986 zur Pflicht mit der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 vom 20. Dezember 1985.

Zum 1. Mai 2006 wurden die digitalen Tachographen (der 1. Generation) für Neufahrzeuge und Erstnutzungen verpflichtend.

Tachographen:

I. Analog

II. Digital:

  • 1. Generation.
  • 2. Generation: 1. Version und 2. Version.

 

Was ist der digitale Tachograph?

Der digitale Tachograph ist ein in einen LKW eingebautes Gerät, das die Lenk- und Ruhezeiten, die gefahrenen Kilometer und die Geschwindigkeit aufzeichnet. Zusätzlich speichert er Fahrerdaten, ausgeführte Tätigkeiten und ob es irgendwelche Vorfälle, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, gab. Der digitale Tachograph wird immer zusammen mit einer Fahrerkarte verwendet, die vor jedem Fahrtantritt in das Gerät eingesteckt werden muss. Im Fahrtenschreiber werden die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug in 365 Tagen angefallenen Lenk- und Ruhezeiten gespeichert. Diese Daten müssen von dem Transportunternehmen alle 90 Tage heruntergeladen und im Unternehmen archiviert werden. Lenk- und Ruhezeiten der einzelnen Fahrer sind auf den Fahrerkarten gespeichert und müssen mindestens all 28 Tage ausgelesen werden, da sonst sie überschrieben werden.

Intelligenter Tachograph

Der intelligente Tachograph ist ein digitaler Tachograph der 2. Generation. Neben dem erhöhten Datenschutz und der umfangreichen Datenerfassung verfügt er über GNSS-Positionsbestimmung (Global Navigation Satellite System) und DSRC-Fernkommunikation (Dedicated Short Range Communication). Das ermöglicht Transfer von Kontrolldaten „im Vorbeifahren“.

Der Einbau des digitalen Tachographen der 2. Generation wurde von der EU ab dem 15. Juni 2019 im Grenzüberschreitenden Verkehr von mehr als 3.5 Tonnen in Neufahrzeugen vorgeschrieben.

Die 2. Version des intelligenten Tachographen

Dieser Fahrtenschreiber erfasst auch Grenzübertritte und somit kann insbesondere Kabotage Fahrten und Fahrerentsendungen besser dokumentieren. Zur Pflicht wurden diese Tachographen für Neufahrzeuge ab 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr ab dem 21. August 2023.

Zukunft

Es gibt auch für Bestandsfahrzeuge entsprechende Fristen, wann und welche Fahrzeuge mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgestattet werden müssen. Kurze Beschreibung von Fristen:

Ende 2024: analoge und digitale Tachographen der 1. Generation müssen in Fahrzeugen mit dem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr ausgetauscht werden.

August 2025: die 1. Version der intelligenten Fahrtenschreiber müssen in Fahrzeugen mit dem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr ausgetauscht werden.

Juli 2026: Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen müssen auch mit der 2. Version des intelligenten Fahrtenschreibers ausgestattet sein.

Quellen: Wikipedia, VDO, Trimble

4 Antworten

  1. Moin,
    ist das im letzten Absatz (Juli 2025) ein Tipfehler, das Nutzfahrzeuge über 2,5! Tonnen GGW mit der 2. Vers. Tachographen ausgestattet sein müssen?
    Grüße
    Dirk

  2. Hallo Dirk,

    vielen Dank für deinen Kommentar.
    Ab Juli 2026 gilt dies auch für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen.

    Viele Grüße aus Minden

    Das Team von Verkehrsleiter GmbH

  3. Moin,

    ich korrigiere mal: Zitat:
    „Der Einbau des digitalen Tachographen der 2. Generation wurde von der EU ab dem 15. Juni 2019 im Grenzüberschreitenden Verkehr ab 3.5 Tonnen in Neufahrzeugen vorgeschrieben.“
    Das ist nicht ganz richtig.
    Es handelt sich um Nutzfahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen.

    Solche „Tippfehler“ sind schade. Zumal VDO es richtig veröffentlicht.
    Vielleicht noch der Hinweis, das diese Digitalen Tachographen der 2. Generation im Moment kaum lieferbar sind.

  4. Guten Tag Herr Segbers,

    vielen Dank für den Kommentar und den Hinweis.

    Viele Grüße aus Minden

    Das Team von Verkehrsleiter GmbH

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