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Kabotage-Verstöße: Hohe Strafe für Spedition aus Südwest-Deutschland

Güterkraftverkehr 1X1

Kabotage-Verstöße: Hohe Strafe für Spedition aus Südwest-Deutschland

Kurz gesagt: Am 16. Juli 2024 wurde eine Spedition aus Südwest-Deutschland für Verstöße ihrer Subunternehmer zur Rechenschaft gezogen. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) verhängte eine empfindliche Geldstrafe, da die Spedition gegen Kabotage-Regeln verstoßen hatte.

Kabotage-Verstöße und ihre Auswirkungen

Kabotage beschreibt den innerstaatlichen Gütertransport durch ausländische Frachtführer. Diese Transporte unterliegen strengen Regelungen, um fairen Wettbewerb sowie die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards zu gewährleisten. Ausländische Frachtführer dürfen nach einem grenzüberschreitenden Transport nur drei Kabotage-Fahrten innerhalb von sieben Tagen durchführen. Danach ist eine viertägige Abkühlphase (Cooling-off-Phase) vorgeschrieben.

Die betroffene Spedition beauftragte innerhalb weniger Monate zwei ausländische Frachtführer mit insgesamt 449 Beförderungen. Das BALM stellte fest, dass diese Transporte gegen die Kabotage-Regeln verstoßen haben, da die Subunternehmer entweder keine vorherigen grenzüberschreitenden Transporte durchgeführt hatten oder die Abkühlphase nicht eingehalten wurde.

 

Verantwortung der Auftraggeber

Gewerbliche Auftraggeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihnen beauftragten Unternehmer eine gültige Berechtigung besitzen und diese nicht unzulässig nutzen. Die Spedition in diesem Fall hat ihre Verantwortung vernachlässigt und nicht ausreichend geprüft, ob die Kabotageregeln eingehalten wurden.

 

Gerichtliche Konsequenzen

Das Amtsgericht Köln stimmte der Einschätzung des BALM zu und verhängte eine hohe Strafe. Die Spedition muss 72.700 Euro zahlen, zudem wurden gegen den verantwortlichen Geschäftsführer Geldbußen in Höhe von insgesamt 17.928 Euro verhängt.

 

Fazit

Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Kabotage-Regelungen und die Verantwortung der Auftraggeber im Transportwesen. Speditionen müssen sicherstellen, dass ihre Subunternehmer die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, um hohe Strafen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Köln dient als Mahnung für alle Unternehmen in der Logistikbranche, ihre Sorgfaltspflichten ernst zu nehmen und sorgfältige Prüfungen durchzuführen.

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