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Neue Aufzeichnungspflicht ab dem 1. Juli 2026

Güterkraftverkehr 1X1

Neue Aufzeichnungspflicht ab dem 1. Juli 2026

Kurz gesagt: Ab dem 1. Juli 2026 müssen leichte Nutzfahrzeuge und Vans mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen, sofern sie im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder bei Kabotage eingesetzt werden, ihre Lenk und Ruhezeiten mit einem digitalen Tachographen der zweiten Generation aufzeichnen. Für rein nationale Transporte gilt diese neue Pflicht nicht.

Umrüstpflicht und neue Anforderungen ab 2026

Ab dem 1. Juli 2026 gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Verpflichtung zur Nutzung eines intelligenten digitalen Tachographen der zweiten Generation. Sie betrifft Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen, die gewerblich im internationalen Güterverkehr oder bei Kabotage genutzt werden.

Diese Regelung umfasst insbesondere Kleintransporter, Lieferwagen und Vans, die bisher bei innerstaatlicher Nutzung oftmals nicht tachographenpflichtig waren. Mit dieser Änderung werden leichte Nutzfahrzeuge im internationalen Einsatz den gleichen Anforderungen unterstellt wie schwere Lastkraftwagen.

Bereits seit 2019 werden neu zugelassene schwere Nutzfahrzeuge mit intelligenten Tachographen ausgerüstet. Für ältere Geräte gilt eine stufenweise Umrüstpflicht. Spätestens ab dem 1. Juli 2026 müssen alle betroffenen Fahrzeuge den Tachographen der zweiten Generation verwenden, wenn sie grenzüberschreitend unterwegs sind.

Auswirkungen auf Unternehmen und Fahrpersonal

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre betroffenen Fahrzeuge rechtzeitig nachgerüstet sind. Dazu gehört auch die Einrichtung eines Systems zur Archivierung und Verwaltung der aufgezeichneten Daten. Ohne funktionierenden Tachographen drohen Bußgelder und Stillstand an der Grenze.

Für das Fahrpersonal gelten folgende Pflichten

  • Mitführen einer gültigen Fahrerkarte
  • Korrekte Nutzung des Tachographen
  • Vollständige und wahrheitsgemäße Aufzeichnung aller relevanten Aktivitäten
  • Manuelle Nachträge, wenn eine automatische Erfassung nicht möglich ist

Die Digitalisierung der Kontrollen ermöglicht es Behörden künftig, Verstöße deutlich schneller und konsequenter aufzudecken.

Bedeutung der neuen Regelung

Mit dieser gesetzlichen Anpassung setzt die Europäische Union Vorgaben aus dem Mobilitätspaket um, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Gleichzeitig soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden und der Schutz der Fahrer vor überlangen Lenkzeiten verbessert werden.

Die Absenkung der Gewichtsschwelle sorgt dafür, dass auch kleinere Transporter im internationalen Güterverkehr nicht länger als Lücke im Kontrollsystem fungieren.

Wer ist betroffen und wer nicht

Betroffen

  • Fahrzeuge von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen
  • Gewerbliche Nutzung im internationalen Güterverkehr
  • Kabotagefahrten
  • Fahrer mit gewerblichen Transportaufgaben

Nicht betroffen

  • Reiner Inlandstransport ohne Grenzübertritt
  • Fahrzeuge unter 2,5 Tonnen
  • Nicht gewerbliche Transporte

 

Fazit

Die neue Tachographenpflicht ab dem 1. Juli 2026 verändert den grenzüberschreitenden Güterverkehr spürbar. Leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen werden künftig wie schwere Lkw kontrolliert, sobald sie international eingesetzt werden. Unternehmen und Fahrer sollten jetzt handeln, Nachrüstung rechtzeitig planen und Arbeitsabläufe anpassen. Wer sich früh vorbereitet, bleibt rechtskonform, schützt seine Fahrer und sichert seine Wettbewerbsfähigkeit.

 

Quellen: VDO Continental, Auto Motor und Sport, IHK München, Logistik Aktuell, IHK Nord Westfalen

2 Responses

  1. Hallo Christian, danke für deine Frage.
    Nein — nach aktuellem Stand gilt die neue Tachographen Pflicht ab 1. Juli 2026 nicht für BF3/BF4-Begleitfahrzeuge, da sie keine Güter transportieren, sondern reine Begleit- bzw. Sicherungsfahrzeuge sind.
    Liebe Grüße aus Minden
    Verkehrsleiter Team

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